Freundin verbrüht - Lange Haftstrafe
München - Aus Ärger über den häufigen Kontakt seiner Lebensgefährtin zu einer Freundin hat ein Angeklagter die junge Frau mit kochendem Wasser verbrüht und mit einem Messer verletzt.
Der 31-Jährige ist am Freitag von einem Münchner Schwurgericht nach zehntägigem Prozess abweichend von der Anklage nur wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.Das Gericht war nicht überzeugt, dass der Angeklagte die Mutter von zwei gemeinsamen Kindern töten wollte.
Angst vor Drogenkonsum
Nach Darstellung des Angeklagten war eine Freundin seiner Partnerin für die wachsende Entfremdung des Paares verantwortlich. Er habe Angst gehabt, dass diese Frau seine Lebensgefährtin zum Drogenkonsum verleiten würde. Entgegen seinem Wunsch habe seine Partnerin trotzdem immer häufiger ihre Freundin besucht und die Kinder vernachlässigt.
In dieser Situation sei es im April 2015 spontan zu der Tat gekommen. Er habe seine Lebensgefährtin nicht töten wollen, hatte der Angeklagte beteuert.
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