Teilnahmebedingungen für "Gutes vereint"
Mit der Teilnahme an der Aktion werden die nachstehenden Teilnahmebedingungen angenommen.
1. Veranstalter und Gewinnaktionspartner:
Die Gewinnaktion wird durchgeführt von der Abendzeitung München Verlags-GmbH und der Abendzeitung Digital GmbH, beide ansässig in Garmischer Straße 35, 81373 München, nachfolgend: "Veranstalter". Gewinnaktionspartner des Veranstalters ist die Münchner Bank eG, Richard-Strauss-Straße 82, 81679 München, nachfolgend: "Gewinnaktionspartner".
2. Laufzeit, Abbruch, Änderungen:
Die Gewinnaktion beginnt am 24. August 2026 und endet am 20. September 2026 (23:59 Uhr). Die Veranstalter behalten sich vor, die Gewinnaktion aus wichtigem Grund jederzeit zu beenden, abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern. Dies insbesondere dann, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalter liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören – beispielsweise und nicht abschließend – Mehrfachteilnahmen, unzulässige Beeinflussung der Gewinnaktion, technische Manipulationen durch Teilnehmer, dass nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, behördliche Maßnahmen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung dieser Gewinnaktion stehen.
3. Teilnahmeberechtigte:
Teilnahmeberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen i.S.d. § 52 AO (Vereine, Stiftungen, GmbHs etc.), die ihren Sitz in der Metropolregion München haben. Ausgeschlossen sind Organisationen, bei denen ein Mitarbeiter oder ein Angehöriger eines Mitarbeiters der Veranstalter oder des Gewinnaktionspartners ein Organmitglied ist.
4. Teilnahme:
Die Anmeldung zur/die Teilnahme an der Gewinnaktion ist ausschließlich über das Bewerbungsformular möglich. Dabei geben Sie die Daten für den Verein an und stellen Ihr Projekt kurz vor. Schreiben Sie uns auch, wofür die Spenden verwendet werden soll. Geben Sie außerdem an, welches Spendenziel Sie anvisieren. Realistisch sind Beträge zwischen 500 und 5.000 Euro. Die Veranstalter behalten sich vor, einzelne Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen, sofern wichtige, berechtigte Gründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie eine Beeinflussung/Manipulation der Gewinnaktion. Im Falle eines so erfolgten Ausschlusses behalten sich die Veranstalter auch das Recht vor, einen bereits zuerkannten Gewinn abzuerkennen.
5. Gewinnermittlung:
Unter allen rechtzeitig eingegangenen Teilnahmen wählt eine Jury der Veranstalter und des Gewinnaktionspartners in einer Vorauswahl die aus Jury-Sicht zwölf besten „Nominierungen“ aus, und zwar drei pro Kategorie. Anschließend wird unter diesen zwölf Nominierten in einer Online-Abstimmung der AZ-Leser:innen vom 05. Oktober 2026 bis 18. Oktober 2026 der Siegerverein in jeder der vier Kategorien ermittelt.
6. Preis:
Die vier Gewinnervereine nehmen am Crowdfunding der Aktion "Gutes vereint" teil. Die Spendenaktion läuft vom 9. November 2026 bis 29. November 2026.
7. Benachrichtigung:
Die Bekanntgabe der Siegervereine erfolgt direkt per Benachrichtigung an die Gewinnervereine durch die Veranstalter und durch Veröffentlichung in unserem Portal "Gutes vereint". Die vier Siegervereine verpflichten sich, bis spätestens 12. Oktober 2026 die im Zuge der Benachrichtigung vom Veranstalter bzw. Gewinnaktionspartner angeforderten Unterlagen beizubringen. Erfüllt ein Siegerverein diese Verpflichtung nicht, rückt automatisch der in der Abstimmungskategorie nächstplatzierte Verein nach.
8. Rechtliche Hinweise:
a.
Für den Zweck der Durchführung der Gewinnaktion, inklusive der Berichterstattung hierüber durch die Veranstalter und deren Gewinnaktionspartner (vgl. nachfolgend lit. b), verarbeiten die Veranstalter die personenbezogenen Daten, die die Teilnehmer:innen im Rahmen ihrer Teilnahme angeben.
Die Verarbeitung der ist erforderlich, um die Gewinnaktion durchzuführen und im Falle eines Gewinnes die betreffenden Teilnehmer:innen zu benachrichtigen sowie hierüber zu berichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der zu diesem Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertragsdurchführung).
Stellen Teilnehmer:innen die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung, so ist eine Teilnahme an der Gewinnaktion oder die Entgegennahme eines möglichen Preises nicht möglich. Die Veranstalter verwenden die vorstehenden ausschließlich zur Durchführung der Gewinnaktion. Die aller Teilnehmer:innen mit Ausnahme des/der Gewinners:in löschen die Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach der Ermittlung des/der Gewinners:in.
Die des/der Gewinner:in löschen die Veranstalter nach Ablauf etwaiger Gewährleistungs- und Aufbewahrungsfristen. Einzelheiten zum, insbesondere zu den Betroffenenrechten, sind unter https://www.abendzeitung-muenchen.de/datenschutz/ abrufbar.
Die Veranstalter übermitteln die im Rahmen der Teilnahme erhobenen des/der Gewinners:in an die Gewinnaktionspartner und in dem Umfang weiter, der für die Durchführung der Gewinnaktion, insbesondere die Gewinnübergabe, erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) der DS-GVO (Vertragsdurchführung). Für die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmer:innendaten durch die Gewinnaktionspartner sind diese verantwortlich.
b. Persönlichkeits- und Nutzungsrechte
Im Falle eines Gewinns erklärt sich der/die Teilnehmer:in bereits jetzt ferner damit einverstanden, dass die Veranstalter und deren Gewinnaktionspartner – beispielsweise, aber nicht nur in Zusammenhang mit der Gewinnüberreichung – über den/die Gewinner:in in ihren Publikationen (Print, Online) im Wege einer Text-, Bild- und Bewegtbildberichterstattung berichten und das hierfür erstellte Text-, Bild- und Videomaterial Dritten für Pressezwecke zur Verfügung stellen. Die Nutzungsrechte an dem Text-, Bild- und Videomaterial verbleiben bei den Veranstaltern. Die Gewinnaktionspartner sind berechtigt, über die Gewinnziehung und den/die Gewinner:in auf ihren Social-Media-Kanälen sowie auf ihrer Website in Wort und Bild sowie Bewegtbild zu berichten.
c. Haftungsausschluss
Die Veranstalter sind stets bemüht, die Teilnahmebedingungen der Gewinnaktion vor und während der Dauer der Gewinnaktion online abrufbar zu halten und die Möglichkeit der Online-Teilnahme während der Laufzeit verfügbar zu halten. Die Veranstalter haften jedoch nicht für technisch bedingte Fehler. Die Veranstalter und der Gewinnaktionspartner haften nicht für auftretende Mängel am Gewinn.
d. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinnaktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.