Zwölf Stämme: Zwei Frauen verurteilt

Die Bilder erschüttern: Eine Mutter führt ihre Tochter in einen abgedunkelten Raum, schlägt mit einer Rute auf das wimmernde Kind ein. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener sind zwei Angehörige der „Zwölf Stämme“ verurteilt worden.
Simone Ketterl |
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Im beschaulichen Ort Klosterzimmern haben Angehörige der "Zwölf Stämme" Kinder missbraucht.
Im beschaulichen Ort Klosterzimmern haben Angehörige der "Zwölf Stämme" Kinder missbraucht.

Die Bilder erschüttern: Eine Mutter führt ihre Tochter in einen abgedunkelten Raum, nimmt eine Rute und schlägt auf das wimmernde Kind ein – immer wieder. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener sind gestern zwei Angehörige der „Zwölf Stämme“ verurteilt worden

Nördlingen - Die Ausschnitte stammen aus einem Undercover-Report des RTL-Magazins „Extra“. Für die in ihm dokumentierten Straftaten mussten sich am Dienstag zwei Mitglieder der ultra-christlichen Sekte „Zwölf Stämme“ vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg warf den Frauen die Misshandlung Schutzbefohlener vor. Sie wollte die Fernsehaufnahmen als Beweismittel anführen. Ein Strafbefehl war bereits an die Mütter geschickt worden. Da die beschuldigten Sekten-Angehörigen diesen nicht akzeptiert hatten, kam es zum Prozess. Nach Meinung der „Zwölf Stämme“ und deren Verteidigern ist das Video als Beweismittel nicht zulässig, da es heimlich gemacht wurde. Der Vorsitzende Richter Gerhard Schamann akzeptierte die Ausschnitte und ließ sie in seine Entscheidung einfließen.

Er verurteilte eine der Frauen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe, die andere zu einer sechsmonatigen. Beide Frauen müssen darüber hinaus Sozialstunden ableisten. Vor dem Amtsgericht protestierte eine Handvoll Sektenmitglieder gegen das Verfahren. Ihre Demo ist ruhig und gewaltfrei abgelaufen.

Außerdem verhandelt das Familiengericht Nördlingen einen Sorgerechtsstreit um die Kinder der „Zwölf Stämme“. Dabei geht es um die Frage, ob die Kinder bei Pflegefamilien oder in Heimen bleiben sollen oder zurück in die Obhut ihrer Eltern kommen.

Eine endgültige Entscheidung will das Gericht treffen, sobald ein Gutachten vorliegt. Es soll klären, welche Unterbringung dem Kindeswohl zuträglicher ist.

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