"Zwölf Stämme"-Mitglied zu Gefängnis verurteilt

Ein Mitglied der Sekt "Zwölf Stämme" ist erstmals zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Nördlingen verhängte gegen eine 56-Jährige eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Frau hatte Kinder verprügelt.
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Blick auf ein Holzschild am 05.09.2013, das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme"
dpa Blick auf ein Holzschild am 05.09.2013, das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme"

Ein Mitglied der Sekt "Zwölf Stämme" ist erstmals zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Nördlingen verhängte gegen eine 56-Jährige eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Frau hatte Kinder verprügelt.

Nördlingen - Erstmals ist ein Mitglied der Sekte "Zwölf Stämme" wegen Prügelstrafen für Kinder zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Nördlingen verhängte gegen eine 56-Jährige eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.

Entsprechende Medienberichte bestätigte am Freitag der Amtsgerichtsdirektor. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess am Donnerstag drei Jahre Haft verlangt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Lehrerin der Glaubensgemeinschaft soll sechs Kinder geprügelt haben, die heute teils noch im Kindesalter oder junge Erwachsene sind.

Lesen Sie hier: "Sie schlugen Kinder, wie sie gerade lustig waren"

Nach einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" sagten Zeugen aus, die Frau sei besonders brutal gewesen. Die Angeklagte habe in dem Prozess die Schläge zugegeben, aber keine Reue gezeigt. Bereits mehrfach wurden Sektenmitglieder wegen der Prügelstrafen verurteilt, allerdings zu niedrigeren Strafen.

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