"Zwölf Stämme" dürfen keine eigene Schule mehr haben

Die "Zwölf Stämme"-Sekte darf keine Schule mehr betreiben. Da die Glaubensgemeinschaft keine ausgebildete Lehrkraft mehr stellen konnte, verbot das Verwaltungsgericht Augsburg die Einrichtung.
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Blick auf ein Holzschild , das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme".
dpa Blick auf ein Holzschild , das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme".

Augsburg/Deinigen – Die „Zwölf Stämme“ dürfen keine eigene Schule mehr betreiben. Ein Verein der umstrittenen Sekte, der seit dem Jahr 2006 eine sogenannte Ergänzungsschule betrieben hatte, verlor nun einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Ein Verbot der Regierung von Schwaben zum Weiterbetrieb der Schule sei rechtmäßig, da die Schule über keine ausgebildete Lehrkraft mehr verfüge, teilte das Gericht am Freitag mit.

Lesen Sie hier: Polizei holt 40 Kinder aus Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“

Das bayerische Kultusministerium hatte den „Zwölf Stämmen“ im Sommer 2013 die Genehmigung zum Betrieb der Schule in Klosterzimmern bei Deiningen (Landkreis Donau-Ries) entzogen. Die Sekte hatte daraufhin einen neuen Antrag gestellt. Später wurden mehrere Dutzend Kinder von den Behörden wegen Prügelvorwürfen aus der Gemeinschaft geholt. 

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