Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Schuss auf Nachbarwohnung

Nürnberg (dpa/lby) - Weil er in das Schlafzimmer seiner Nachbarin geschossen hat, muss ein 26-Jähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ordnete am Freitag außerdem die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an.
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Hände laden eine Schreckschuss-Pistole "Walther P22" mit einem Magazin. Foto: Oliver Killig/Archivbild
dpa Hände laden eine Schreckschuss-Pistole "Walther P22" mit einem Magazin. Foto: Oliver Killig/Archivbild

Nürnberg (dpa/lby) - Weil er in das Schlafzimmer seiner Nachbarin geschossen hat, muss ein 26-Jähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ordnete am Freitag außerdem die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann in einer Juli-Nacht vergangenen Jahres mit einem Kleinkalibergewehr mindestens einen gezielten Schuss auf das Fenster der gegenüberliegenden Wohnung in Nürnberg abgab. Die Kugel durchschlug den Rollladen und das Fenster. Die Nachbarin, die schlafend im Bett lag, wurde durch Glassplitter getroffen, blieb aber unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes fünfeinhalb Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und hielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für ausreichend. Verurteilt wurde er schlussendlich wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes.

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