Zwei Tage Kampf, ein Spiel Sperre!

Mund abwischen und zahlen: Nach seiner Spuck-Attacke muss Jan Koller 15 000 Euro löhnen und fehlt gegen den HSV. Da das Spucken nicht zielgerichtet war und daher nicht als Tätlichkeit gewertet wurde, bleibt die Sperre recht human.
von  Abendzeitung

Mund abwischen und zahlen: Nach seiner Spuck-Attacke muss Jan Koller 15 000 Euro löhnen und fehlt gegen den HSV. Da das Spucken nicht zielgerichtet war und daher nicht als Tätlichkeit gewertet wurde, bleibt die Sperre recht human.

NÜRNBERG/FRANKFURT Nach zähem Ringen der Rechtsgelehrten steht seit gestern das Strafmass für die Spuck-Attacke von Jan Koller am vergangenen Samstag beim 1:2-K.o. in Hannover fest. Um 15.03 Uhr vermeldete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, aus dem Frankfurter Hauptquartier der Fussball-Oberen: ein Spiel Sperre und 15 000 Euro Strafe. FCN-Trainer Thomas von Heesen muss somit im Heimspiel gegen den Hamburger SV am Sonntag auf den 34-jährigen Stürmer verzichten.

"Zwei Tage haben wir gekämpft wie die Wilden", muss Martin Bader leicht ernüchtert feststellen. Der Manager hatte zusammen mit FCN-Rechtsanwalt Christoph Schickhardt zunächst "auf Freispruch plädiert". Dem konnten und wollten sich aber weder Lorenz noch Anton Nachreiner, der Kontrollausschuss-Vorsitzende übernimmt die Rolle des DFB-Anklägers, nicht anschliessen.

Fairer Schulz

"Staatsanwalt" Nachreiner hatte sich dem Vernehmen nach für eine deutlich drastischere Bestrafung ausgesprochen, zunächst das Höchstmass von vier Spielen Sperre gefordert. Bader: "Unsere Argumentationskette, dass Jan nicht gezielt einen Gegenspieler attackiert hat und die schriftliche Stellungnahme von Hannovers Christian Schulz haben uns schon geholfen." Der Defensiv-Allrounder hatte unmittelbar nach der Rangelei nach Schlusspfiff, Kollege Altin Lala hatte Koller am Hals gepackt, versichert: "Mich hat Jan nicht angespuckt, ich wollte nur schlichten."

Richter Lorenz begründet sein Urteil in gerade noch verständlichem Juristen-Deutsch so: "Das Spucken war nicht zielgerichtet, weshalb das Fehlverhalten als unsportliches Verhalten in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens und nicht als Tätlichkeit zu werten ist."

Koller hat die Strafe akzeptiert. Bei einem Einspruch wäre in der dann fälligen mündlichen Verhandlung "ganz sicher unter dem jetzigen Strafmass nichts möglich gewesen", weiss Bader. Also: Abhaken, Mund abwischen und zweimal zahlen.

"Ich hoffe, dass auch so ein erfahrener Spieler wie Jan aus dieser Geschichte etwas lernt. Er hat mit seinem Verhalten sich und dem Verein geschadet", sagt Bader - und verzichtet auf eine interne Bestrafung. "Jan wird die Jungs jetzt von sich aus zum Essen einladen. Diese freiwillige Spende wird bestimmt kein billiger Ausflug."

Giftzwerg Lala

Wer vor der Spuck-Attacke "was gesagt, wer wen provoziert hat", stellt Trainer Thomas von Heesen klar, "ist mir total egal. Lala, das weiss ich aus meiner aktiven Zeit, ist ein Giftzwerg. Und für Jan gibt es keinen Grund, erst hinterher zu grübeln; er sollte vorher wissen, was er mit solchen Aktionen verursacht."

Die Ausgangslage gegen den HSV hat sich durch Kollers Zwangspause allerdings nicht verändert. Auch ohne den XXL-Stürmer sollte sich der Club im Abstiegskampf von den Hanseaten tunlichst nicht in die Suppe spucken lassen. Sonst wird es noch schwerer, der drohenden Sperre von 34 Erstliga-Spielen zu entgehen. Markus Löser

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