Zugunglück von Bad Aibling: Prozessbeginn im November

Der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten beginnt am 10. November. Das Landgericht Traunstein hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
az/dpa |
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Beim Zugunglück von Bad Aibling sind insgesamt zwölf Menschen ums Leben gekommen.
dpa Beim Zugunglück von Bad Aibling sind insgesamt zwölf Menschen ums Leben gekommen.

Der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten beginnt am 10. November. Das Landgericht Traunstein hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Insgesamt sind im November und Dezember sieben Prozesstage anberaumt.

Traunstein/Bad Aibling - Der Prozess gegen den Fahrdienstleiter, der das Zugunglück von Bad Aibling verschuldet hat, beginnt am 10. November. Beim Frontalzusammenstoß zweier Nahverkehrszüge auf eingleisiger Strecke kamen am 9. Februar nahe der oberbayerischen Stadt zwölf Menschen ums Leben. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Es handelte sich um eines der schwersten Zugunglücke in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte im Juli Anklage gegen den Fahrdienstleiter im Bahnhof von Bad Aibling erhoben. Sie wirft dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor.

Lesen Sie hier: Dieses Handy-Game zockte der Fahrdienstleiter

Es bestehe der Verdacht, "dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war", so die Ermittler. Der Mann sitzt seit April in Untersuchungshaft. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

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