Zu spät gestreut? - Mann klagt auf 15000 Euro

Germeringer (48) stürzt auf vereistem Weg vor einer Sporthalle. Weil die Stadt Ingolstadt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt habe, klagt er jetzt auf 15000 Euro Schmerzensgeld.
John Schneider |
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Auf ungestreutem Weg gestürzt: Anton W. (48)(r.).
jot Auf ungestreutem Weg gestürzt: Anton W. (48)(r.).

Germeringer (48) stürzt auf vereistem Weg vor einer Sporthalle. Weil die Stadt Ingolstadt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt habe, klagt er jetzt auf 15000 Euro Schmerzensgeld.

München - Heftiger Eisregen hatte die Straßen und Wege in und um Ingolstadt am Dreikönigstag 2011 zu spiegelglatten Rutschbahnen gemacht. Anton W. (48) machte sich auf Drängen seines Sohnes trotzdem zum Ingolstädter Hallenturnier auf. Doch vor Ort mussten die beiden Germeringer feststellen, dass das Turnier wegen der Witterung abgesagt werden musste.

Frustriert machten sich Vater und Sohn auf den Weg zurück zum Parkplatz. Da passierte es: Auf dem Eis rutschte Anton W. aus, stürzte und verletzte sich schwer am Handgelenk. Ein angerissener Meniskus bedeutete vier Monate Zwangspause für den Maschinenbauschlosser. „Ich habe bis heute Schmerzen“, sagte er gestern. Doch seine Klage auf Schmerzensgeld gegen die Stadt Ingolstadt scheiterte in der ersten Instanz.

Beim Oberlandesgericht fand der 48-Jährige verständnisvollere Richter. Die Vorsitzende des 1. Senat, Maria Vavra, kritisierte die Stadt für die Organisationsmängel beim Winterdienst. Tatsächlich war zwischen dem Beginn des Eisregens und der Alarmierung des Gartenbauamtes, das für den Gehweg an der Unfallstelle zuständig ist, eine Stunde und zehn Minuten vergangen. Damit nicht genug. Da der Streudienst-Mitarbeiter zwanzig Kilometer entfernt wohnt, vergingen noch einmal eine Stunde und zwanzig Minuten bevor er am Einsatzort eintraf und eine weitere Viertelstunde später den Weg mit Splitt streute.

Das sind in der Summe fast drei Stunden nach dem Beginn des Regens und eine Dreiviertelstunde nach dem Unfall. Und dies obwohl der Eingang zur Sporthalle auch für das längst geöffnete Hallenbad genutzt wird. Der Vertreter der Stadt aber sah ein Mitverschulden des Klägers. Dieser habe ja gewusst, in welch gefährlichem Zustand die Wege waren. Der Senat regte einen Vergleich an. 4000 Euro statt der geforderten 15000 Euro Schmerzensgeld. Kommt der Vergleich nicht zustande, wird am 14. Juni das Urteil gesprochen.John Schneider

 

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