Zehn Millionen Bayern stimmen über 39.300 Mandate ab

Am 8. März werden Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte in Bayern gewählt. Auch über neue Bürgermeister und Landräte wird entschieden, allerdings nicht überall. Warum ist das so?
von  dpa
Mehr als zehn Millionen Menschen dürfen bei der Kommunalwahl wählen. (Archivbild)
Mehr als zehn Millionen Menschen dürfen bei der Kommunalwahl wählen. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

Bei den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März gibt es in ganz Bayern mehr als 4.000 Wahlgänge. Überall im Freistaat werden die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage neu gewählt - rund 37.300 Mandate sind allein hier zu vergeben, wie das Statistische Landesamt mitteilte.

Zugleich ist in 22 der 25 kreisfreien Städte das Amt des Oberbürgermeisters neu zu besetzen. In 62 der 71 bayerischen Landkreise muss eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat gewählt werden. Und in 1.898 der 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind zudem die ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister zu wählen. "Insgesamt finden an diesem Tag in Bayern somit mehr als 4.000 Wahlen statt und es werden rund 39.300 Mandatsträger neu gewählt", heißt es in der Mitteilung des Statistischen Landesamts.

Nicht alle Bürgermeister und Landräte werden neu gewählt

Dass am 8. März nicht alle Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gewählt werden, hat einen etwas komplizierteren Grund. Grundsätzlich nämlich beträgt deren Amtszeit - wie die von Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen - sechs Jahre. Die Amtszeiten können aber auseinanderfallen.

Wenn ein Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat früher ausscheidet, etwa aus gesundheitlichen Gründen, wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den Rest der Amtszeit gewählt - aber nur, wenn diese noch mindestens vier Jahre dauert. Ist die Restzeit kürzer, beträgt die Amtszeit des Nachfolgers oder der Nachfolgerin sechs Jahre - mit der Folge, dass die Wahlen des kommunalen Oberhaupts und des örtlichen Parlamentes künftig auseinanderfallen.

Und noch eine Besonderheit gibt es: Muss ein Nachfolger während der letzten beiden Jahre der Amtszeit des Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistags neu gewählt werden, dann wird die Amtszeit des Nachfolgers auf bis zu acht Jahre verlängert - damit Personen- und Gremienwahl wieder zusammenfallen.

Zehn Millionen Stimmberechtigte

Gut zehn Millionen Menschen werden am 8. März stimmberechtigt sein, wie das Landesamt für Statistik zuletzt mitgeteilt hatte. 700.000 Menschen sind seit den vergangenen Kommunalwahlen 18 Jahre alt geworden und dürfen deshalb erstmals ihre Bürgermeister und Landräte, Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte wählen. 5,13 Millionen der Stimmberechtigten sind weiblich.

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