Zahlen zu spät gemeldet: Baywa muss Strafe zahlen

Die Baywa-Krise ruft auch das Bundesamt für Justiz auf den Plan – der Konzern hat gegen eine Vorschrift des Handelsgesetzbuchs verstoßen.
von  AZ/dpa
Baywa-Fahnen im Wind. Der Münchner Konzern befindet sich seit 2024 in einer stürmischen Phase. (Symbolbild)
Baywa-Fahnen im Wind. Der Münchner Konzern befindet sich seit 2024 in einer stürmischen Phase. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa

Die kriselnde Baywa hat sich Ärger mit dem Bundesamt für Justiz eingehandelt. Die Behörde hat dem Münchner Unternehmen wegen verspäteter Übermittlung seiner Geschäftszahlen an den Bundesanzeiger ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro auferlegt, wie die Finanzaufsicht Bafin in Bonn mitteilte. Der Konzern hat demnach gegen Paragraf 325 des Handelsgesetzbuchs verstoßen.

Das bezieht sich darauf, dass Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse und eine ganze Reihe weiterer Unterlagen elektronisch an den Bund übermitteln müssen. Die Geschäftszahlen werden schlussendlich auf der Webseite des Unternehmensregisters veröffentlicht. Laut Bafin hat die Baywa keine Beschwerde eingelegt. 

Der hochverschuldete Mischkonzern mit dem Hauptgeschäftsfeld Agrarhandel war 2024 in Schieflage geraten, deswegen hatte sich die Veröffentlichung des Jahresabschlusses verzögert. Die Maßregelung durch das Bundesamt für Justiz ist allerdings nur das kleinste der juristischen Probleme des Konzerns: Die Bafin hatte im Oktober Fehler im Jahresabschluss 2023 bemängelt, der Vorwurf läuft darauf hinaus, dass der damalige Vorstand die Risiken des Konzerns geschönt haben soll. Deswegen ermittelt auch die Münchner Staatsanwaltschaft.

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