„Wir wollten beide Sex“: 24-Jähriger nach Sex mit 13-Jährigen verurteilt

24-jähriger erpresste sie mit Nacktfotos. Die Strafe: 21 Monate auf Bewährung
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WÜRZBURG - 24-jähriger erpresste sie mit Nacktfotos. Die Strafe: 21 Monate auf Bewährung

Sie hatten miteinander Sex im Auto. Beide waren – angeblich – einverstanden. Und trotzdem wurde jetzt ein 24-Jähriger in Würzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der Grund: Das Mädchen war erst 13 Jahre alt. Und der Mann hatte sie zuvor erpresst, ihm Nacktfotos zu schicken. Das Strafmaß: 21 Monate auf Bewährung.

„Wir wollten beide Sex“, gab das Mädchen bei der Polizei zu Protokoll. Kennengelernt hatte sie den fast neun Jahre älteren Mann im Sommer 2008 in einem Internetchat. Der Angeklagte bot dem Mädchen zunächst an, ihr Prepaid-Handy mit 15 Euro aufzuladen und forderte dafür im Gegenzug Nacktbilder der 13-Jährigen. Als diese die Bilder nicht liefern wollte, drohte er ihr mit einer Betrugsanzeige bei der Polizei. Damit brachte er die Schülerin dazu, ihm die Nacktaufnahmen zu schicken.

Einige Tage später kam es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr im Auto, den der Angeklagte mit einer Videokamera filmte. Das Mädchen ging später nur deshalb zur Polizei, weil Nacktfotos von ihr im Internet aufgetaucht waren. Auf einer Festplatte in der Wohnung des Angeklagten fanden die Ermittler die Bilder und den Videofilm. Aufgrund der „starken Mitwirkung des Mädchens“, so der Staatsanwalt, wurde der 24-Jährige wegen eines so genannten minderschweren Falles des schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. „Ein äußerst ungewöhnlicher Fall. In dieser Deutlichkeit habe ich so etwas noch nicht erlebt“, sagte der Vorsitzende Richter Arno Heß.

Die Beschaffung der Bilder per Drohung wertete das Gericht als sexuellen Missbrauch eines Kindes. „Es war verantwortungslos von mir und wird nicht wieder vorkommen“, beteuerte der Angeklagte. Durch sein Geständnis ersparte er der jetzt 16 Jahre alten Schülerin einen Auftritt im Zeugenstand. Als Bewährungsauflage muss der 24-Jährige 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.

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