„Wir haben uns doch nichts dabei gedacht“

Zahngold-Prozess: Die 6 Angeklagten brachen gestern erstmals ihr langes Schweigen
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Tatort Krematorium: Aus dem Verkauf des entwendeten Zahngolds verbrannter Leichen erlösten sechs Mitarbeiter 130.000 Euro.
bayernpress Tatort Krematorium: Aus dem Verkauf des entwendeten Zahngolds verbrannter Leichen erlösten sechs Mitarbeiter 130.000 Euro.

Zahngold-Prozess: Die 6 Angeklagten brachen gestern erstmals ihr langes Schweigen

NÜRNBERG Im Nürnberger Zahngold-Prozess haben die sechs Angeklagten nach knapp zwei Monaten ihr Schweigen gebrochen.

Die früheren Friedhofsmitarbeiter räumten gestern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erstmals ein, über Jahre Zahngold aus dem Krematorium an sich genommen und verkauft zu haben. Von Diebstahl sprachen die Männer (30 bis 55) nicht. Hätten sie das bei der Verbrennung von Leichen abgeschiedene Zahngold nicht genommen, wäre es in einem Schrottcontainer gelandet, verteidigten sie sich.

130.000 Euro Gewinn für die Diebe

Die Männer wollen in der Berufung einen Freispruch erreichen. In erster Instanz waren sie wegen versuchten Diebstahls zu Bewährungsstrafen von bis zu 20 Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte argumentiert, die Angeklagten hätten in der Annahme gehandelt, eine Straftat zu begehen. Tatsächlich habe das Zahngold aber niemandem mehr gehört.

Weder die Stadt Nürnberg als Betreiberin des Krematoriums noch die Angehörigen der Toten hätten einen Anspruch auf das Zahngold angemeldet. Mit dem Verkauf des Goldes sollen die Männer laut Anklage mehr als 130 000 Euro erzielt haben.

"Also war es irgendwie schon heimlich"

Ein Angeklagter (30) sagte, er habe sich „nichts dabei gedacht“, als er das Zahngold an sich nahm. Zwar sei ihm eine Dienstanweisung bekanntgewesen, wonach Fundsachen bei der Friedhofsverwaltung abzugeben seien. „Aber das bezog sich nur auf Gegenstände wie Regenschirme oder Geldbeutel. Von Zahngold stand da nichts drin“, sagte er. Keiner der Angeklagten klärte jedoch vorsorglich mit der Friedhofsverwaltung ab, ob sie das Zahngold behalten dürfen. „Also war es irgendwie schon heimlich“, zog Richter Dieter Seyb den Schluss. Und dass es juristisch schwierig sei, ob die Handlung strafbar sei.

In dem Prozess, der sich seit dem 1. Dezember hinzieht, sollen noch Gespräche aus der Telefonüberwachung der Angeklagten vorgespielt werden.

Das Urteil ist für Anfang Februar geplant.

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