Wiesnattentat: Keine Akteneinsicht beim Verfassungsschutz

München/Köln - Der Rechtsstreit um Auskunft über Inhalte von Verfassungsschutzakten zum Oktoberfestattentat von 1980 geht in eine weitere Runde. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Gesuch eines Journalisten an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Sein Anwalt Christoph Partsch kündigte am Mittwoch Rechtsmittel an. Er wolle Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
"Letztendlich ist das ganze Attentat nicht aufgeklärt", sagte Partsch. Die Recherchearbeit seines Mandanten werde mit dem Urteil erheblich erschwert. Er habe sich mit der Klage nicht nur auf Artikel 5 des Grundgesetzes, sondern auch auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Meinungs- und Pressefreiheit gestützt.
Bei dem schwersten rechtsextremistischen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik waren am 26. September 1980 in München 13 Menschen ums Leben gekommen, darunter der Attentäter Gundolf Köhler. Mehr als 200 Wiesngäste wurden verletzt. Köhler war Mitglied der rechtsextremen "Wehrsportgruppe Hoffmann", die vor dem Anschlag verboten worden war.
Der Journalist hatte laut Gericht umfangreiche Fragen formuliert und argumentiert, er brauche die Informationen, um seiner journalistischen Aufgabe zur Information der Öffentlichkeit und Kontrolle staatlichen Handelns gerecht zu werden.
Das Gericht wies dies zurück. Der presserechtliche Auskunftsanspruch bedeute kein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Zwar habe der Kläger Fragen formuliert. Tatsächlich gehe es ihm aber darum, den kompletten Inhalt der Akten zu erfahren, was einer Einsichtnahme gleichkomme.
Immer wieder war spekuliert worden, ob damals V-Männer eine Rolle gespielt haben könnten. So hatte der Journalist nach Mitgliedern der Wehrsportgruppe Hoffmann gefragt, die während des Bestehens der Gruppe als V-Leute für den Verfassungsschutz gearbeitet haben. Das Gericht verwies hier auf eine Antwort der Bundesregierung von 2017 auf eine ähnliche Frage. Demnach war bis zu dem Anschlag laut dem Aktenbestand des BfV kein Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann als V-Person für das BfV tätig gewesen.
"Wir sind davon nicht überzeugt", sagte Partsch dazu. Zudem sei immer wieder bei Taten mit rechtsextremem Hintergrund zunächst von Einzeltätern die Rede gewesen - was sich später anders dargestellt habe, etwa auch im Mordfall Walter Lübcke.
Die Behörden hatten nach der Tat 1980 von einem Einzeltäter und privaten Motiven gesprochen und das Verfahren rasch eingestellt. 2014 wurden die Ermittlungen neu aufgenommen. Dabei bezeichnete der Generalbundesanwalt die Tat explizit als rechtsextremes Attentat. Substanzielle Ergebnisse wurden bisher nicht bekannt.