Wertinger muss vor Gericht

Dreieinhalb Jahre nach der Aufdeckung eines Gammelfleisch-Skandals in Bayern muss ein Wertinger Fleischfabrik-Betreiber vor Gericht
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Den Angeklagten wird vorgeworfen Schlachtabfälle als lebensmitteltaugliches Fleisch verkauft zu haben.
dpa Den Angeklagten wird vorgeworfen Schlachtabfälle als lebensmitteltaugliches Fleisch verkauft zu haben.

Dreieinhalb Jahre nach der Aufdeckung eines Gammelfleisch-Skandals in Bayern müssen sich ein Wertinger Fleischfabrik-Betreiber und zwei seiner Geschäftspartner vor dem Landgericht Augsburg verantworten.

Augsburg/Wertingen Der Prozess soll im Mai beginnen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte damit einen Bericht der „Augsburger Allgemeinen“. Demnach werden den Angeklagten 22 gewerbsmäßige Betrugstaten vorgeworfen, weil sie Schlachtabfälle als lebensmitteltaugliches Fleisch verkauft haben sollen.

Der Fall hatte 2007 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Damals wurde bekannt, dass die Firma Wertfleisch im nordschwäbischen Wertingen 150 Tonnen Schlachtabfälle an Berliner Dönerstuben verkauft hatte. Ein Lastwagenfahrer gab damals den entscheidenden Tipp. Er hatte „nicht für den menschlichen Verzehr“ gekennzeichnete Ware in die Wurst- und Fleischfabrik des Angeklagten geliefert und beobachtet, wie sie umettiketiert wurde.

Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin 2008 Anklage gegen den Betreiber und die Geschäftspartner wegen Betrugs und Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz. Der Betreiber der Wertinger Wurst- und Fleischfabrik blieb jedoch weiter auf freiem Fuß. Wegen der Überlastung des Gerichtes kann die Verhandlung aber nun erst in diesem Frühjahr stattfinden.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.