Werden die Plätze im Psycho-Knast knapp?

ANSBACH Auf dem Gelände des Bezirksklinikums in Ansbach werden derzeit mächtige Bäume gefällt. Es wird Platz gebraucht für den Neubau der Forensik. In den zukünftigen Gebäuden – ausgestattet mit höchsten Sicherheitsstandards – werden Menschen untergebracht und therapiert, für die Gerichte eine Unterbringung im Maßregelvollzug vorgesehen haben: Mörder, Vergewaltiger, notorische Verbrecher, Suchtkranke. Allerdings: Die Forensik in Ansbach wird nicht erweitert. Es bleibt bei insgesamt 148 Plätzen – und das, obwohl der Trend der Gutachter und Richter dahin geht, immer mehr Menschen in die Forensik zu schicken.
Genügen also die 148 Plätze in Ansbach, die fast immer belegt sind? Oder muss in kurzer Zeit wieder nachgebessert werden, wie es 2002 schon einmal der Fall war? Ein Jahr vorher, 2001, war gerade eine neue Forensik fertiggestellt worden: 50 Plätze waren in der nagelneuen Einrichtung vorgesehen. Doch kurz darauf saßen bereits 82 Straftäter drin. Die Folge: Das Klinikummusste auf alte, heruntergewirtschaftete Gebäude zurückgreifen und die Bauten teilweise mit Nato-Stacheldraht absichern.
"Ich sehe uns für den Maßregelvollzug gerüstet"
Klar ist: Die Tendenz, Straftäter länger wegzusperren und sie in Psycho-Gefängnissen wegen ihrer Schuldunfähigkeit oder Suchtkrankheit zu behandeln, wächst: Im Jahr 2000 wurden in Bayern 1389 Menschen in Forensiken untergebracht. 2006 waren es schon 2050. Auch die Nürnberger Staatsanwaltschaft bestätigt den Trend: 2007 gab es 32 dieser Verurteilungen, 2009 bereits 97 und im ersten Quartal 2010 schon 83.
Dennoch ist Dr. Joachim Nitschke, Leiter der Forensik im Bezirksklinikum Ansbach, überzeugt, dass die Plätze in Ansbach genügen. „Und zwar deshalb, weil wir erst vor zwei Jahren von 100 auf 148 Plätze aufgestockt haben. Außerdem haben auch andere Kliniken in Bayern ihre Bettenzahl erhöht: Mainkofen, Straubing oder auch Günzburg. Ich sehe uns für den Maßregelvollzug sehr gerüstet, weil auch das Sozialministerium das Problem erkannt und gegengesteuert hat.” Sprich: Ist Ansbach voll, können Insassen anderweitig untergebracht werden. Und Nitschke meint, das sei auf die nächsten fünf Jahre gewährleistet, „wenn sich die Gesetze nicht ändern”.
Der Mediziner verweist auch auf eine Neuerung: Seit 2009 können Straftäter die forensische Nachsorge ambulant nutzen. „Das heißt, dass wir – wenn es Diagnose und Therapieerfolge erlauben – bei einigen die Zeit verkürzen können, die sie bei uns verbringen.” Denn anschließend können die Patienten streng überwacht ihre Auflagen wie beispielsweise Therapiestunden auch ambulant erfüllen. Und das bedeutet: mehr Platz in der Forensik.
Susanne Will