Wer ließ den kleinen Leonardo leiden?

Weil ihm die ärztliche Behandlung verweigert wird, muss der kleine Flüchtlingsbub fast sterben
Verena Lehner / Lokales |
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Der kleine Leonardo mit seiner Familie. Heute geht es dem Buben gut.
Der kleine Leonardo mit seiner Familie. Heute geht es dem Buben gut.

Auf Knien flehte der Vater in der Zirndorfer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge um Hilfe für seinen fiebrigen, mit schwarzen Flecken übersäten Sohn. Doch niemand rief einen Notarzt; das Kind überlebte nur knapp.

Der Fall liegt gut drei Jahre zurück – nun stehen die Mitarbeiter der Einrichtung zum zweiten Mal vor Gericht, der Fall aus dem Jahr 2011 wurde gestern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth neu aufgerollt. In erster Instanz waren zwei Wachmänner und eine Angestellte wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt worden. Einen Arzt hatte das Amtsgericht hingegen freigesprochen. Gegen das Urteil legten mit Ausnahme des Mediziners sämtliche Prozessbeteiligte Berufung ein.

In dem neuen Prozess schilderte der Vater des damals eineinhalb Jahre alten Kindes erneut den Ablauf des Geschehens. Er habe Hilfe an der Pforte gesucht, doch der Wachmann habe ihn weggeschickt, um zunächst einen Krankenschein zu besorgen. Als er diesen nach längerem Hin und Her endlich bekommen habe, habe dennoch niemand einen Krankenwagen oder Taxi gerufen. Letztlich habe eine Mitarbeiterin der Gesundheitsstation die Familie zu Fuß zu einer knapp zwei Kilometer entfernten Kinderärztin geschickt.

Im Krankenhaus kämpften die Ärzte tagelang um das Leben des Kindes, das sich eine bakterielle Infektion eingefangen hatte und immer von der Krankheit gezeichnet bleiben wird. Die angeklagte Angestellte erschien gestern aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht. Von den anderen Angeklagten erklärte sich nur der Mediziner zu einer Aussage bereit. Er wies den Vorwurf der oberflächlichen Untersuchung zurück. Das Urteil fällt am 6. Mai.

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