Weniger Telefon- und Internetanschlüsse überwacht

Bonn/München (dpa/lby) - Zur Überführung von Straftätern sind in Bayern 2018 weniger Telefon- und Internetanschlüsse überwacht worden als im Jahr zuvor. Die Zahl der überwachten Anschlüsse sei von 4238 auf 4013 gesunken, teilte das Bundesamt für Justiz am Mittwoch in Bonn mit.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Beamter sitzt für eine Telefonüberwachung mit Kopfhörern vor einem Computer. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild
dpa Ein Beamter sitzt für eine Telefonüberwachung mit Kopfhörern vor einem Computer. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild

Bonn/München (dpa/lby) - Zur Überführung von Straftätern sind in Bayern 2018 weniger Telefon- und Internetanschlüsse überwacht worden als im Jahr zuvor. Die Zahl der überwachten Anschlüsse sei von 4238 auf 4013 gesunken, teilte das Bundesamt für Justiz am Mittwoch in Bonn mit. Auch die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen Gerichte Überwachungsmaßnahmen anordneten, ging von 1 411 auf 1 225 Vorfälle zurück.

Mit Abstand am häufigsten - in 1379 Fällen - kam die Überwachung in Verfahren zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zum Einsatz. Zur Aufklärung von Betrug und Computerbetrug wurden 845 Anschlüsse überwacht, wegen Bandendiebstahls 435. Im Zusammenhang mit Mord und Totschlag zapften Ermittler 375 Telefon-, Mobilfunk- oder Internetanschlüsse an.

Nach Angaben des Bundesjustizamts wurden in keinem Bundesland so viele Anschlüsse überwacht wie in Bayern. Bundesweit sei die Zahl der überwachten Anschlüsse um 4,4 Prozent auf 19 474 gestiegen, die Zahl der Verfahren mit Überwachungen dagegen um 9,3 Prozent auf 5104 gesunken.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.