Weitere Urteile um Handyschmuggel im Gefängnis
Würzburg (dpa/lby) - In den Prozessen um Handyschmuggel im Würzburger Gefängnis sind am Mittwoch drei weitere Männer rechtskräftig verurteilt worden. Zwei bekamen wegen Beihilfe zur Bestechung eines Justizbeamten eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Der eine hatte als Häftling in Untersuchungshaft Käufer für eingeschmuggelte Handys gesucht. Der andere war außerhalb des Gefängnisses an Übergaben von Verkaufserlösen beteiligt. Der dritte Angeklagte wurde wegen Geldwäsche verurteilt, weil er als Häftling eines der Telefone angenommen hatte. Alle drei Ende 20-jährigen Männer haben Vorstrafen wegen Drogen. Sie gestanden die Taten.
Ein Justizbeamter war in dem Fall bereits vergangene Woche erstinstanzlich wegen Bestechlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mehrfach Handys in die JVA eingeschmuggelt und laut Urteil im Gegenzug Geld sowie leichte Drogen und Arzneimittel erhalten.
Kommende Woche folgt ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher des Handyhandels und seine Frau. Zudem sind weitere Prozesse gegen Häftlinge und mutmaßliche Helfer geplant. Mobiltelefone gelten gerade in Untersuchungshaft als heikel, weil die Häftlinge sich damit über die laufenden Verfahren austauschen könnten.
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