Weiden: US-Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt

Weil er im Mai 2015 in Pressath mit einem Messer mehrfach auf eine Frau eingestochen und anschließend versucht hatte, sie zu vergewaltigen, wurde ein US-Soldat jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Das Landgericht in Weiden. Die Richter verurteilten den Angeklagten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter besonders schwerer Vergewaltigung.
dpa Das Landgericht in Weiden. Die Richter verurteilten den Angeklagten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter besonders schwerer Vergewaltigung.

Weil er im Mai 2015 in Pressath mit einem Messer mehrfach auf eine Frau eingestochen und anschließend versucht hatte, sie zu vergewaltigen, wurde ein US-Soldat jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.

Weiden – Nach einem brutalen Überfall auf eine junge Frau ist ein ehemaliger US-Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige sei am Mittwoch vom Landgericht Weiden des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten besonders schweren Vergewaltigung schuldig gesprochen worden, berichtete ein Justizsprecher. Die Strafkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte im Plädoyer eine Verurteilung nur wegen versuchten Totschlags gefordert, aber kein konkretes Strafmaß benannt.

 

Der Täter stacht etwa 20 mal auf Kopf und Körper seines Opfers ein

 

Der Mann hatte laut Anklage eine 25-Jährige im oberpfälzischen Pressath (Kreis Neustadt an der Waldnaab) überfallen. Demnach war er im Mai 2015 zunächst in eine Metzgerei eingebrochen. Nachdem er vergeblich versucht hatte, die Kasse aufzubrechen, habe er ein Messer genommen und die Wohnungstür der Frau eingetreten. Dann habe er etwa 20-mal auf Kopf und Körper seines Opfers eingestochen und versucht, die Frau zu vergewaltigen.

Nach der Flucht des Täters rettete sich die lebensgefährlich verletzte 25-Jährige auf die Straße und schrie um Hilfe, dank einer Notoperation überlebte sie. Der Ex-Soldat gestand die Tat nach seiner Festnahme.

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