Was wird der Amokläufer dem Gericht erzählen?
Das Verfahren gegen Georg R. (19) vor dem Landgericht Ansbach beginnt. Der Staatsanwalt hält den Täter für gemeingefährlich. Noch ist offen, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird
ANSBACH Er wollte möglichst viele Schüler töten und das Gymnasium niederbrennen: Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen Georg R., den Amokläufer von Ansbach. Der heute 19-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes in 47 Fällen vor dem Landgericht Ansbach verantworten. Mit Spannung wird die Aussage des Amokläufers erwartet. Was wird er über seine irre Tat erzählen? Oder wird er nur seinen Anwalt reden lassen?
Noch ist unklar, ob die Verhandlung hinter verschlossenen Türen stattfinden wird. Das Gericht will darüber endgültig erst beim Prozessauftakt entscheiden. Die Staatsanwaltschaft sprach sich bereits gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit aus. „Uns wäre es lieber, wenn eine möglichst große Öffentlichkeit hergestellt wäre“, sagte Oberstaatsanwalt Gerhard Karl. Nur bei bestimmten Anlässen wie den Zeugenaussagen der Schüler sollte die Öffentlichkeit für eine gewisse Zeit ausgeschlossen werden. Insgesamt will das Gericht während des Prozesses 32 Zeugen und drei Sachverständige hören.
Das psychiatrische Gutachten attestiert eine gravierende Persönlichkeitsstörung
Im September 2009 war der damalige Abiturient Georg R. in das Gymnasium Carolinum gestürmt und hatte Brandsätze in zwei Klassenzimmer geworfen. Mit einem Beil schlug er auf die flüchtenden Schüler ein. Bei seiner Tat verletzte er 13 Schüler und zwei Lehrerinnen. Eine der Schülerinnen erlitt schwere Kopfverletzungen und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Ein Polizist stoppte Georg R. mit drei Schüssen. In einem 86 Seiten langen Dokument, das Ermittler auf seinem Laptop fanden, hatte der Abiturient Hass auf die Institution Schule und die Gesellschaft als Motiv für seinen Amoklauf genannt.
Die Staatsanwaltschaft stuft den Täter als gefährlich für die Allgemeinheit ein. Es sei zu erwarten, dass er weitere „erhebliche rechtswidrige Taten“ begehen würde, heißt es in der Anklageschrift. Nach einem psychiatrischen Gutachten ist der 19-Jährige wegen einer gravierenden Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig. Derzeit ist er im Bezirkskrankenhaus Ansbach untergebracht.
Das Urteil soll am 29. April gesprochen werden. Sollte das Gericht neben einer Strafe die Unterbringung in der Psychiatrie anordnen, könnte der Täter nur dann freikommen, wenn ein Arzt und zwei Sachverständige bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
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