Warum nur schickt der Richter die Horror-Mutter nicht in den Knast?
NÜRNBERG Damit hatte niemand gerechnet: Die Horror-Mutter ließ ihren Sohn (5) fast sterben – jetzt kommt sie frei! Der Richter verhängte lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren – und blieb damit sogar unter der Forderung der Verteidigung!
„Uns ist bewusst, dass das Urteil nicht der Erwartung der Öffentlichkeit entspricht”, bekannte Richter Dieter Weidlich ganz offen. Sogar Sandra R.s (29) Verteidiger hatten mit drei Jahren Haft deutlich mehr gefordert! Unfassbare Dinge kamen während des Prozesses zu Gehör: Über Monate hatte Sandra R. ihren Sohn nicht ausreichend versorgt. Er lag völlig isoliert in seinem Zimmer, magerte bis auf die Knochen ab, wurde nicht mehr gewickelt.
Richter Weidlich betonte: „Hier hat sich eine menschliche Tragödie abgespielt, die nach moralischen Maßstäben aufs Schärfste zu verurteilen ist.” Im Urteil gehe es aber um strafrechtliche Schuld – und in dieser Hinsicht machte er Sandra R. nicht in vollem Umfang verantwortlich.
Sie habe aufgehört zu "funktionieren"
Das Gericht hielt der 29-Jährigen zu Gute, dass sie sich viereinhalb Jahre um ihr Kind gekümmert habe. Nach dem Umzug von Darmstadt nach Fürth 2010 sei sie aber so überfordert gewesen, dass sie aufgehört habe, zu „funktionieren”. Auch vom mitangeklagten Ex-Freund Marc P. (32), der in Sven nicht mehr als „ein Stück Fleisch” sah, bekam sie keine Hilfe. Sandra R. sei zudem depressiv und verdränge. Im Prozess jedoch habe sie sich reuig gezeigt.
Der Richter wollte sein mildes Urteil nicht falsch verstanden wissen. Es solle kein Signal sein, „dass man kleine Kinder verhungern lassen kann.”
Der Ex-Freund kam ebenfalls mit einer Bewährung davon: acht Monate wegen unterlassener Hilfeleistung. mp
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