Warum musste Michaela (24) sterben?

Eine junge Frau kommt mit Blutvergiftung ins Krankenhaus. Dort wird versäumt, ihr möglichst rasch Antibiotika zu verabreichen. Die Mutter der Verstorbenen will die ganze Wahrheit – und klagt
Helmut Reiser |
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Michaela H. ist tot. Ihre Mutter klagt. Sie sagt: „Ein Schmerzensgeld kann den Schmerz über den Verlust meiner Tochter, die ihr ganzes Leben noch vor sich hatte, nicht lindern.“
privat Michaela H. ist tot. Ihre Mutter klagt. Sie sagt: „Ein Schmerzensgeld kann den Schmerz über den Verlust meiner Tochter, die ihr ganzes Leben noch vor sich hatte, nicht lindern.“

INGOLSTADT Mit Übelkeit, Erbrechen und Schüttelfrost fing alles an. Drei Tage später war die Studentin Michaela H. (24) aus Ingolstadt tot. Sie starb im Klinikum, weil allem Anschein nach eine akute Blutvergiftung von den Ärzten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wurde.

Das tragische Geschehen liegt mehr als fünf Jahre zurück. Seitdem bemühen die Eltern der jungen Frau die Gerichte, um Klarheit über die genauen Gründe für den frühen Tod ihrer Tochter zu erlangen. Vor einem halben Jahr sprach die 3. Zivilkammer des Landgerichts den Hinterbliebenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zu. In der Entscheidung heißt es: „Nach Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Beklagte (Klinikum) es ärztlich fehlerhaft versäumt hat, auf die eindeutigen Anzeichen für das Vorliegen einer Sepsis in zutreffender Weise durch sofortige Verabreichung von Antibiotika zu reagieren.“

Zu Ende ist der juristische Streit damit noch nicht. Gestern fing eine neue Gerichtsrunde an.

„Wir möchten genau wissen, was zwischen dem 8. und 12. Januar 2008 im Klinikum geschah“, sagte Christine H., die Mutter der ums Leben gekommenen Frau, zur AZ. Und sie fügt noch eine Erklärung hinzu, die ihr ganz besonders am Herzen liegt: „Auf das Schmerzensgeld kommt es uns wirklich nicht an. Das kann den Schmerz über den Verlust meiner Tochter, die ihr ganzes Leben noch vor sich hatte, nicht lindern. Ich will die Wahrheit wissen.“

Die Wahrheit ist abhängig von den Gutachtern und nicht ganz so einfach herauszufinden. Das liegt zu einem wesentlichen Teil daran, dass in den Behandlungsunterlagen des Krankenhauses an entscheidenden Stellen Lücken klaffen. Ob, wann und durch wen die bei Blutvergiftungen notwendige Verabreichung von Antibiotika erfolgt ist, lässt sich deswegen nicht nachvollziehen.

Während sich einer der beiden Gutachter nicht sicher ist und sich nicht eindeutig festlegen will, ist für den anderen nach Auswertung der Daten klar, dass in der Notaufnahme des Klinikums die akute Blutvergiftung nicht erkannt worden ist und deshalb die Verabreichung von Antibiotika erst mit 16-stündiger Verspätung erfolgt sei. Im Beschluss der 3. Zivilkammer steht dazu: „Ärztlich angemessenes Verhalten setzt ein rasches Handeln beim Vorliegen einer Sepsis voraus. Die Behandlung sollte nach Abnahme entsprechender Kulturen frühest möglich innerhalb einer Stunde nach Diagnosestellung der Sepsis erfolgen.“

Steffen Thoms, ein auf Behandlungsfehler spezialisierter Fachanwalt aus München, vertritt die Angehörigen von Michaela H. Er möchte, dass das Verfahren rasch ein Ende findet. „Die psychische Belastung für die Eltern der jungen Frau“, sagt er, „ist enorm. Ich weiß nicht, wie lange sie das noch durchhalten.“

Zu dem rechtlichen Dauerstreit, der ohnehin schon genug an den Nerven zehrt, kommen unschöne Szenen, die nicht sein müssten. Mutter Christine H. erinnert sich nur allzu gut, als sie ein Jahr nach dem Tod ihrer Tochter bei der Polizei eine Anzeige erstatten wollte. „Der Beamte“, schildert sie das Szenarium, „hob die Augenbrauen und fragte mich tatsächlich, ob das denn sein müsste. Wir haben Wichtigeres zu tun.“ Dieser Satz prägte sich bei ihr ein und verursacht noch heute Schmerzen.

 

 

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