Warum darf dieser Wirt keine EM-Party machen?

Eiertanz beim Nürnberger Liegenschaftsamt: Wurde das Public Viewing-Verbot für (fast)alle Kneipen nur „unglücklich formuliert“? Fakt ist: In Nürnberg dürfen nur zwei Gaststätten draußen Fernseher aufstellen: Das „Bratwurst Röslein“ am Rathausplatz und der „Warsteiner Boulevard“ in der Augustinerstraße.
von  Abendzeitung
Marcus Tischler und sein Kollege Marc Klages vom „Frizz“ bangen, ob sie während der EM Stühle, Tische und einen Fernseher vor ihrer Bar aufstellen dürfen.
Marcus Tischler und sein Kollege Marc Klages vom „Frizz“ bangen, ob sie während der EM Stühle, Tische und einen Fernseher vor ihrer Bar aufstellen dürfen. © az

Eiertanz beim Nürnberger Liegenschaftsamt: Wurde das Public Viewing-Verbot für (fast)alle Kneipen nur „unglücklich formuliert“? Fakt ist: In Nürnberg dürfen nur zwei Gaststätten draußen Fernseher aufstellen: Das „Bratwurst Röslein“ am Rathausplatz und der „Warsteiner Boulevard“ in der Augustinerstraße.

NÜRNBERG Bizarres Behörden-Hickhack um die TV-Übertragung von EM-Spielen vor Nürnberger Kneipen! Marc Klages und Marcus Tischler, Wirte des „Frizz“ in der Weißgerbergasse, sind stocksauer: Ihr Antrag, während der EM einen Fernseher und 30 Stühle vor der Bar aufzustellen, wurde vom Liegenschaftsamt abgeschmettert.

Offizielle Begründung: „Nach einstimmiger Meinung sowohl von Seiten der Stadt als auch den Sicherheitsbehörden sollen – mit Ausnahme der Betriebe, denen bereits während der Fußball-WM entsprechende Erlaubnisse erteilt wurden – keine weiteren Veranstaltungen mit Fußballübertragungen auf öffentlichen Flächen genehmigt werden.“ Konkret: Außer der von der Stadt unterstützten „Public Viewing“-Zone am Kornmarkt dürfen in Nürnberg nur zwei Gaststätten draußen Fernseher aufstellen: Das „Bratwurst Röslein“ am Rathausplatz und der „Warsteiner Boulevard“ in der Augustinerstraße.

„Ein Skandal!“, wettert Klages. Er befürchtet enorme Einbußen während der EM – und ärgert sich vor allem über die Begründung des Liegenschaftsamts: Nur wer vor zwei Jahren die WM übertragen hat, darf jetzt auch die EM übertragen. „Gilt hier denn das Erbrecht?“, wundert sich der Vorsitzende der Vereinigung der „Jungen Wirte“ in Nürnberg.

Auf AZ-Nachfrage will Claus Fleischmann, Chef des Liegenschaftsamts, nichts von einem generellen TV-Verbot wissen: „Das hat die Sachbearbeiterin sehr unglücklich formuliert.“ Natürlich stehe es allen Kneipiers frei, einen Antrag zu stellen. Der würde dann auch durchgewunken, „wenn keine sicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen – und keine anderen Gründe dagegen sprechen“. Maßgeblich sei die Empfehlung der Polizei.

„Stimmt nicht“, sagt Polizei-Sprecher Peter Schnellinger. In Sachen „Frizz“ sei man überhaupt nicht befragt worden. Fleischmann rudert zurück: „Ich war nicht auf der Besprechung.“ Die Sachbearbeiterin indes sicherte Klages gestern zu, das mit den Stühlen sei nun doch kein Problem.

Binnen einer Woche würde man seinem Antrag stattgeben. Und in Sachen TV-Gerät müsse er halt einen neuen stellen. Die Bearbeitung des ersten dauerte drei Wochen – in weiteren drei ist die EM zur Hälfte vorbei.

.S. Windschall

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.