Bayerischer AfD-Politiker angeklagt: Was die Staatsanwaltschaft jetzt fordert

Wegen Volksverhetzung und weiterer Vorwürfe verlangt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für den AfD-Politiker Halemba. Der Angeklagte schluckt merklich im Gerichtssaal bei der Forderung.
AZ/dpa |
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Halemba hat vor Gericht bisher nichts zu den Vorwürfen gesagt. (Archivbild)
Halemba hat vor Gericht bisher nichts zu den Vorwürfen gesagt. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Würzburg soll der AfD-Politiker Daniel Halemba wegen Volksverhetzung durch Unterlassen und weiterer Straftaten eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen je 215 Euro erhalten. Sollte dies so kommen, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. 

Die Verteidigung des Angeklagten sollte kurz vor Mittag plädieren. Halemba und seine drei Anwälte hatten sich vor Gericht bisher nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Der Angeklagte schien angesichts der Forderung der Anklage angefasst.

Halemba vor Gericht: Urteil wird Montag erwartet

Für den Landtagsabgeordneten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Das Amtsgericht Würzburg will am kommenden Montag seine Entscheidung verkünden.

Halemba steht seit dem 7. Januar wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, versuchter Nötigung eines Anwalts und Sachbeschädigung vor Gericht. Bei einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten war er Heranwachsender, also jünger als 21 Jahre. Einzig die Sachbeschädigung sieht die Staatsanwaltschaft als nicht gegeben an.

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  • Der wahre tscharlie am 29.01.2026 18:01 Uhr / Bewertung:

    Bei 240 Tagessätzen gilt Halemba jedenfalls als vorbestraft.

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