Wahnsinn auf den Gleisen: Jugendliche machen Liegestütze

IMMENSTADT - Der Lokführer eines Regionalexpress bekam schier einen Herzinfarkt, als er am Bahnübergang Immenstadt zwei Buben auf den Gleisen rumturnen sah. Im letzten Moment sprangen sie beiseite. Warum sie keine Strafe wegen ihres Lausbubenstreichs fürchten müssen.
Es war purer Übermut, der die beiden Schüler (11 und 12) zu ihrem Streich trieb. Mitten auf dem Bahnübergang machten sie vor einem einfahrenden Zug Liegestützen. Im letzten Moment sprangen sie von den Gleisen.Den Lokführer des von Immenstadt nach Buchloe fahrenden Regionalexpress traf schier der Schlag, als er plötzlich die beiden elf und zwölf Jahre alten Buben vor sich auf den Gleisen rumturnen sah. Obwohl die Halbschranke am Bahnübergang Immenstadt bereits geschlossen waren, trieben sich die beiden Schüler mitten auf den Gleisen rum.
Der Lokführer gab ein Warnsignal und zog die Notbremse. „Der Zug wäre aber nicht mehr rechtzeitig zum Stehen gekommen“, sagte Bundespolizei-Sprecher Ernst Peter. Bis zu einen Kilometer lang ist der Bremsweg eines Zuges. Statt schleunigst zu verschwinden, machten sie sich die beiden Burschen einen Spaß daraus, den Lokführer zu schocken. Sie legten sich hin und fingen an, Liegestütze zu machen. Mit quietschenden Bremen schob sich der Regionalexpress unaufhaltsam auf die Schüler zu. „Im letzten Moment rannten die Buben von den Gleisen“, berichtet Bundespolizei-Sprecher Ernst Peter. „Solch leichtsinnige Dummheit endet nicht selten tödlich.“ Die beiden Schüler versuchten, sich aus dem Staub zu machen. Doch über Zugfunk verständigte der Lokführer die Polizei, die die beiden Bürscherl wenig später aufgriff. Sie hätten aus „purem Übermut“ gehandelt, gestanden sie den Beamten, die sie wenig später ihren Eltern übergaben.
Juristisch sind die Bürscherl kaum zu packen
Ausgestanden ist der „Lausbubenstreich“, der sich, wie erst gestern bekannt wurde, bereits am vergangenen Samstag ereignete, damit nicht. Die Bundespolizei ermittelt gegen die Buben wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Allerdings können die Buben juristisch kaum zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind noch keine 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig. Das Jugendamt wird sich nun mit den Eltern zusammensetzen und über Konsequenzen beraten.
Ralph Hub