Waffe zur Polizei gebracht: Senior macht sich strafbar
Klarer Fall von gut gemeint, aber schlecht gemacht. Weil ein 71-Jähriger einen gefundenen Revolver zur Polizei bringt, muss er nun mit einem Strafverfahren rechnen.
Ebersberg - Weil er den Revolver eines verstorbenen Verwandten zur Polizei brachte, hat sich ein 71-Jähriger im oberbayerischen Landkreis Ebersberg ein Strafverfahren eingehandelt. Der Senior hatte die Schreckschusswaffe nach Angaben der Polizei in der Wohnung eines verstorbenen Verwandten gefunden und sie in einer Stofftüte verpackt zur Polizeiwache gebracht, um sie dort abzugeben.
Waffenfunde immer zuerst telefonisch bei der Polizei melden
Was der Mann nicht wusste: Durch das Mitbringen der Waffe machte er sich nach dem Waffengesetz strafbar, weil er sie in der Öffentlichkeit mit sich geführt hatte. Hierfür besaß er aber nicht den erforderlichen Waffenschein. Die Polizei riet am Montag, sich bei Waffenfunden zunächst telefonisch bei der Polizei oder dem Landratsamt zu erkundigen.
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