Vorsätzliche Körperverletzung: Strafbefehl erlassen

Gegen den beim FC Augsburg freigestellten Fußball-Profi Caiuby hat das Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen. Die komplette Geldstrafe beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Freitag auf über 90 Tagessätze, miteinbezogen ist bereits eine Strafe aus einem zurückliegenden Vergehen wegen Schwarzfahrens.
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Francisco da Silva Caiuby. Foto: Matthias Balk/Archiv
dpa Francisco da Silva Caiuby. Foto: Matthias Balk/Archiv

Augsburg - Gegen den beim FC Augsburg freigestellten Fußball-Profi Caiuby hat das Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen. Die komplette Geldstrafe beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Freitag auf über 90 Tagessätze, miteinbezogen ist bereits eine Strafe aus einem zurückliegenden Vergehen wegen Schwarzfahrens. Bei über 90 Tagessätzen erhält man einen Eintrag ins Führungszeugnis und gilt als vorbestraft.

Dem 30-jährigen Caiuby wird vorgeworfen, Anfang Mai in der Augsburger Innenstadt einem 26-Jährigen einen Kopfstoß versetzt zu haben. Der Mann sei dadurch so schwer am Kopf verletzt worden, dass er fünf Tage arbeitsunfähig gewesen sein soll.

Vorsätzliche Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Gegen den Strafbefehl kann der Brasilianer Caiuby innerhalb von zwei Wochen noch Einspruch einlegen.

Im vergangenen Herbst war der Offensivspieler zu einer Strafe von 22 500 Euro verurteilt worden, weil er ohne Ticket Zug gefahren war. Die Summe hatte sich aus 30 Tagessätzen zu je 750 Euro errechnet.

Nach einigen Verfehlungen hatte der FC Augsburg Caiuby Ende Januar mitgeteilt, den Verein verlassen zu können. Der FCA wurde nach eigenen Angaben über den Strafbefehl des Offensivspielers informiert. Es handle sich dabei um "eine Privatgeschichte", sagte ein Sprecher.

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