Von diesem Widerling: Bub (16) betäubt, rasiert, missbraucht!
Wegen eines Nervenleidens kam der 49-jährige Angeklagte auf Krücken zum Prozess am Nürnberger Landgericht
NÜRNBERG Er betäubte einen Jugendlichen in seiner Wohnung in Nürnberg, rasierte ihn sorgfältig im Intimbereich und missbrauchte den widerstandsunfähigen 16-Jährigen. Am Dienstag humpelte Boris G. (49, Name geändert) auf Krücken zum Berufungsprozess vor dem Nürnberger Landgericht.
Wachleute begleiteten den U-Häftling, der zu aller Überraschung plötzlich an Gedächtnisverlust zu leiden schien: „Ich weiß nicht, worum es hier geht, ich weiß auch nicht, wo ich bin“, flüsterte der Angeklagte mit der Kippa auf dem Kopf, den er hin und her wiegte. „Seine Schauspielkünste sind Oscar-reif“, zischte ein Zuschauer, der Boris G. schon beim Prozess in erster Instanz erlebt hatte.
Er war bekannt als Urkundenfälscher
Der verwitwete Russe war am Amtsgericht in erster Instanz zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, weil er sich am Sohn von Bekannten vergangen hatte. Dagegen ging der Hartz-IV-Empfänger gestern in Berufung. Mit einer als „Vergewaltigungs-Droge“ bekannten Benzodiazepin-Tablette machte er, so der Vorwurf, eines Nachts den Jungen wehr- und willenlos. Er schleifte ihn ins Bad, rasierte ihm die Achselhöhlen und die Schambehaarung. Dann legte er sein Opfer ins Bett und übte den Oralverkehr an ihm aus.
Im ersten Prozess saß Boris G. noch im Rollstuhl – wegen eines Nervenleidens. Er bestritt damals, sich jemals dem Jungen genähert zu haben und verlangte einen Freispruch. Doch das Gericht glaubte dem jungen Belastungszeugen. Der Angeklagte hatte ihn kennen gelernt, weil er für dessen Eltern Urkunden fälschte, damit auch der zweite Sohn nach Deutschland einreisen konnte. Diesen Gefallen hatte Boris G. offensichtlich schon mehr Landsleuten getan. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Nürnberg fanden sich mehrere gefälschte Dokumente.
Gestern war es kaum möglich, mit ihm zu sprechen. Der Richter riet ihm, die Berufung zurückzunehmen, ein Freispruch sei nicht drin. „Welches Urteil?“, fragte der Angeklagte. Die vorgeschlagene Überprüfung seiner Verhandlungsfähigkeit lehnte er nach Beratung mit seinem Anwalt ab – und nahm die Berufung gegen den Schuldspruch von knapp vier Jahren Haft zurück. Christa Schamel
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