Viele Verdachtsfälle auf bandenmäßigen Bürgergeld-Betrug

Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet immer wieder Fälle, in denen Menschen nach Deutschland gelockt werden, um hier Bürgergeld zu beantragen. Das Geld wandert in die Taschen von Hintermännern.
dpa |
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Kriminelle Banden haben das Bürgergeld als Betrugsmöglichkeit entdeckt. (Symbolbild)
Kriminelle Banden haben das Bürgergeld als Betrugsmöglichkeit entdeckt. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa
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Augsburg

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verzeichnet weiterhin viele Verdachtsfälle auf bandenmäßigen Betrug beim Bürgergeld. Bis zum August wurden in diesem Jahr bereits 293 Verfahren neu eingeleitet und 320 Verfahren erledigt, wie die Behörde bestätigte. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" berichtet. In 151 Fällen sei Strafanzeige gestellt worden. 2024 waren insgesamt 421 Fälle erfasst und 209 Strafanzeigen gestellt worden, was ein deutlicher Zuwachs zum Vorjahr war.

BA geht von höherer Dunkelziffer aus

Die Dunkelziffer dürfte aber deutlich höher liegen, ordnete die Bundesagentur die aktuellen Zahlen ein. Beim bandenmäßigen Leistungsmissbrauch würden EU-Bürger – häufig aus Osteuropa – von "kriminellen Banden nach Deutschland gelockt". Die Betroffenen würden zum Beispiel in minderwertigen Immobilien untergebracht, meldeten ein geringfügiges oder fingiertes Beschäftigungsverhältnis an und beantragten (aufstockende) Sozialleistungen. "Das Geld wird dann zum größten Teil von den Hintermännern abgeschöpft", erläuterte die BA. Nicht immer seien die konkret Handelnden auch die Täter.

Hoffmann: Mafiösen Strukturen ein Ende setzen

"Wir müssen den mafiösen Strukturen und der bandenmäßigen Abzocke beim Bürgergeldbezug endlich ein Ende setzen", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der "Augsburger Allgemeinen". Vor allem Menschen aus Südosteuropa dürften nicht länger nach Deutschland gelockt werden, um über Schein- oder Minibeschäftigungen Zugang zum deutschen Sozialsystem zu erhalten. Hoffmann sagte, der Missbrauch liege vor allem daran, dass Bürger aus dem EU-Ausland einem Gerichtsurteil zufolge schon bei geringer Arbeitszeit in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld hätten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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