Viagra im Bordell: Man begeht Fahrerflucht, weil die Wirkung zu früh kam

Das Viagra hatte Schuld: So begründete ein Autofahrer in Landshut seine Fahrerflucht nach einem Unfall beim Parken. Er wollte die Wirkung seiner Tablette im Bordell ausleben.
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Um die Wirkung seiner Viagra-Tablette nicht zu verschwenden, beging ein Mann in Landshut Fahrerflucht.
dpa Um die Wirkung seiner Viagra-Tablette nicht zu verschwenden, beging ein Mann in Landshut Fahrerflucht.

Landshut - Nach der Einnahme von Viagra in Kombination mit reichlich Alkohol setzte bei einem Autofahrer buchstäblich der Verstand aus. Geleitet von drängenden Bedürfnissen, verbunden mit dem Verlangen nach Zärtlichkeiten, ließ sich der Mann zu einer Straftat hinreißen, die neben einer Geldstrafe wohl auch den längeren Verlust des Führerscheins nach sich ziehen wird.

Bereits im April beging ein Autofahrer am frühen Abend auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes eine Unfallflucht. Einige Zeit später wurde er von der Polizei im Rahmen der eingeleiteten Fahndung in einem Landshuter Bordell vorläufig festgenommen. Der 58-Jährige war stark angetrunken, er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und der Führerschein kam in amtliche Verwahrung.

"Ein bisschen Spaß" muss sein

Die genauen Umstände der Tat, bei der ein besonderes Arzneimittel den Ausschlag gab, stellten sich erst im Verlauf der weiteren Ermittlungen heraus. Da der Autofahrer am Abend noch "ein bisschen Spaß" haben wollte, nahm er auf dem Parkplatz eine Viagra-Tablette und trank dazu einige Flaschen Bier. Die Wirkung des Mittels setzte früher als erwartet ein, sodass es der Mann plötzlich eilig hatte und ein Bordell aufsuchen wollte. Beim Ausparken kam es zum geschilderten Unfall.

Eine angemessene Zeit am Ereignisort zu warten hatte der Autofahrer seinen Angaben zufolge nicht, ihn plagten ganz massiv die Folgen der Tablette. So führte sein Weg umgehend ins nächstgelegene "Freudenhaus". Dort legte er einen dreistelligen Eurobetrag auf den Tresen und erhoffte sich dadurch im weiteren Verlauf des Abends die Linderung seiner "Beschwerden". Dazu kam es jedoch nicht, Schuld daran waren der schnelle Ermittlungserfolg der Polizei und die anschließende Festnahme.

Inwieweit nun die außergewöhnlichen "persönlichen Umstände" des Täters bei der Strafzumessung vor Gericht Berücksichtigung finden werden, bleibt abzuwarten.

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