VGH kippt Erlaubnis für Laden in Einkaufszentrum

München (dpa/lby) - Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vorläufige Verkaufserlaubnis für ein Modegeschäft in einem Einkaufszentrum gekippt. Er revidierte am Montag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg aus der vergangenen Woche.
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München (dpa/lby) - Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vorläufige Verkaufserlaubnis für ein Modegeschäft in einem Einkaufszentrum gekippt. Er revidierte am Montag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg aus der vergangenen Woche. Die Entscheidung fiel allerdings aus formalen Gründen. Zur grundsätzlichen Frage, ob das Verbot für Läden mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche in Einkaufszentren zulässig ist, äußerten sich die Richter nicht.

Der Betreiber des Ladens hatte argumentiert, dass sein Geschäft selbst unter der Grenze von 800 Quadratmetern Ladenfläche liege und man nicht die Gesamtfläche des Einkaufszentrums heranziehen dürfe. Der Verwaltungsgerichtshof entschied dennoch gegen ihn. Entscheidend ist dabei die Frage, an wen sich die kritisierte Verordnung wendet. Das ist im Falle eines Einkaufszentrums nach Überzeugung der Richter nicht der einzelne Ladenbetreiber sondern der Betreiber des Zentrums. Damit gebe es kein "feststellungsfähiges Rechtsverhältnis" zwischen dem Ladeninhaber und der Stadt Regensburg, gegen die dieser sich gewandt hatte. Damit sei der Antrag unzulässig.

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