Verwaltungsgerichtshof muss Ausgangsbeschränkungen prüfen

Für die Menschen in Bayern ändert sich erst einmal nichts: Die Ausgangsbeschränkungen sind und bleiben in Kraft. Nun müssen sich aber die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Sache anschauen.
dpa |
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München (dpa/lby) - Die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise müssen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überprüft werden. Es seien zwei Normenkontrollanträge eingegangen, über die im Eilverfahren entschieden werden solle, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in München. Die Antragsteller wehren sich gegen die Verordnung der Staatsregierung, die unter anderem das Verlassen der Wohnung nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Zunächst bekommt nun die Staatsregierung Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit einer Entscheidung des zuständigen Senats sei deshalb voraussichtlich nicht mehr in dieser Woche zu rechnen, sagte die Gerichtssprecherin.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten in ganz Bayern seit Samstag umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3. April - nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber ausdrücklich auch "Sport und Bewegung an der frischen Luft" - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen seit Samstag alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.

Juristisch ist es nun etwas kompliziert: Die beiden Klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof richten sich konkret gegen die am Dienstag verkündete Rechtsverordnung der Staatsregierung zu den Ausgangsbeschränkungen. Mit dieser Verordnung hatte das Gesundheitsministerium eilends die bislang hierzu erlassene sogenannte Allgemeinverfügung ersetzt. Dagegen nämlich hatten sich zwei Frauen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht München gewehrt.

Das Verwaltungsgericht (VG) stellte dabei zwar nicht die inhaltliche Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen infrage, merkte aber an, ob der Freistaat die Ausgangsbeschränkungen nicht per Rechtsverordnung hätte regeln müssen. Genau das holte die Staatsregierung nun nach - und legte ihrerseits Beschwerde gegen die beiden VG-Entscheidungen ein.

Entscheidender sind aber nun die beiden neuen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, weil der Senat dort die neuen Regelungen nun auch inhaltlich genauer unter die Lupe nehmen könnte.

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