Verwaltungsgerichtshof entscheidet im Juni über Söders Kreuzerlass
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird im Juni über den umstrittenen Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2018 entscheiden. Das kündigte Gerichtspräsidentin Andrea Breit zum Abschluss einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch an. Die Entscheidung werde den Beteiligten binnen zwei Wochen zugestellt.
April 2018 beschlossen: Kruzifix im Eingangsbereich jeder Landesbehörde
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals gerade erst zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Markus Söder (CSU) beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde künftig ein Kruzifix hängen soll. Seither heißt es in Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."
Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die ihm vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.
Söder bereut Erlass inzwischen
Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit und mehrere Einzelpersonen haben gegen den Kreuzerlass geklagt, sie fordern dessen Aufhebung und die Entfernung der aufgehängten Kreuze. "Alle Klägerinnen und Kläger müssen in ihrem Leben eine Behörde aufsuchen oder werden gar dort hingebracht", hatte die Initiatorin der Klage, Assunta Tammelleo, zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes im Juni 2020 gesagt. "Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Klägerinnen und Kläger nicht damit konfrontiert sind, dass ihnen das Kreuz als quasi-staatliches Symbol demonstrativ vorgehalten wird."
Söder selbst hat allerdings inzwischen schon eingeräumt, diesen umstrittenen Erlass zu bereuen. "Manches würde ich heute anders machen, gerade auch in der Form", hatte er 2020 gesagt. Bayern sei ein "liberal-konservatives" Land, betonte Söder damals in dem Interview. "Die CSU darf sich nicht auf das Konservative verengen."
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