Verurteilung für Rohrbombenleger
Leipzig - Drei der Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Lediglich ein bereits vorbestrafter 19-Jähriger muss zwei Jahre und vier Monate in Jugendhaft. „Es muss ihnen allen klar sein, dass sie außerordentliches Glück gehabt haben“, sagte Richterin Juliane Guha im Amtsgericht Leipzig zu den 19 bis 21 Jahre alten Angeklagten.
Wären sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, wären sie ins Gefängnis gekommen. Das Quartett hatte aus den Automaten, darunter auch in Bayern, 19 000 Euro erbeutet.