Verteidiger in Prozess gegen Pflegekräfte: Kein Mordversuch

Vier Pflegekräften wird vor dem Landgericht Regensburg versuchter Mord an insgesamt drei Senioren durch die Gabe von nicht ärztlich verordneten Medikamenten vorgeworfen, in einem Fall durch Unterlassen. Aus Sicht der Verteidiger hätten ihre Mandanten lediglich das Leiden der sich bereits im Sterbeprozess befindenden Senioren lindern wollen. Sie plädierten bei drei Angeklagten auf Bewährungsstrafen und bei einem auf Freispruch.
Es geht um drei Senioren, die in Einrichtungen des Pflegedienstes in der Oberpfalz untergebracht waren. Einer starb 2018, zwei weitere 2023. Angeklagt sind der damalige Pflegedienstleiter und drei seiner Mitarbeiter.
Patienten sollen extrem schmerzhafte Erkrankungen gehabt haben
Die Verteidiger schilderten die schweren, vielfältigen und teils extrem schmerzhaften Grunderkrankungen der Patienten, die sich alle drei bereits im Sterbeprozess befunden hätten. Dabei verwiesen sie auf medizinische Gutachten sowie auf umfangreiche Patientenakten. Ein Patient soll der Verabreichung eines Medikamentes zugestimmt haben.
Der Pflegedienstleiter soll einem der Senioren ein nicht verordnetes Fentanyl-Pflaster aufgeklebt und die durch zwei Pflegerinnen durchgeführte Gabe von nicht ärztlich verschriebenen Medikamenten an zwei weitere Patienten mitgeplant haben.
Staatsanwaltschaft: Heimtücke und niedere Beweggründe
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage argumentiert, in allen drei Fällen sei zwar nicht zweifelsfrei feststellbar, ob die - potenziell tödliche - Medikamentengabe den Tod der Senioren tatsächlich verursachte. Jedoch sei das Ziel gewesen, deren Leben "nach Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen". Sie sah die Mordmerkmale Heimtücke und niederen Beweggründe als erfüllt an.
Am Donnerstag hatte der Staatsanwalt mehrjährige Freiheitsstrafen gefordert und drei Angeklagten versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen sowie dem vierten versuchten Mord durch Unterlassen.
Verteidiger: Kein Tötungsvorsatz
Die Verteidiger gingen bei dem Pflegedienstleiter und den beiden Pflegerinnen von gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz aus. Der Anwalt des vierten Pflegers forderte Freispruch. Einen Tötungsvorsatz hätten ihre Mandanten nicht gehabt. Sie seien engagiert und um die Senioren besorgt gewesen, eine der Pflegerinnen habe von ihrem Traumberuf gesprochen. Sie hätten sich mit den Patienten gut verstanden.
Das Urteil soll am 23. Juni (11.00 Uhr) gesprochen werden.