Verteidiger fordern Freisprüche nach Tod von Gastwirt

In Würzburg wird ein Gastwirt von einem Maskierten erschossen. Die Tat liegt mehr als 26 Jahre zurück. Die Verteidiger sehen keine Beweise für die Schuld ihrer Mandanten.
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Das Gericht verhandelt einen sogenannten Cold Case. (Archivbild)
Das Gericht verhandelt einen sogenannten Cold Case. (Archivbild) © Angelika Resenhoeft/dpa
Würzburg

Die Verteidiger eines Vater-Sohn-Duos haben mehr als 26 Jahre nach der Erschießung eines Gastwirts in Würzburg Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Aus ihrer Sicht gibt es Zweifel an der Täterschaft der heute 50 und 67 Jahre alten Männer, argumentierten sie vor dem Landgericht Würzburg. Es gebe weder ein Geständnis noch eine Tatwaffe, auch kein überzeugendes Motiv, betonten etwa die Anwälte des 67-Jährigen.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger sehen das anders und verlangten am Vortag wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen für die Angeklagten. Zudem sollte die Schwere der Schuld für beide festgestellt werden - damit wäre eine Entlassung der Männer nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. 

Das Urteil soll am 17. Juli verkündet werden. Alle Straftaten außer Mord sind verjährt.

Opfer in eigener Gaststätte erschossen 

Laut Anklage soll der 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt erschossen haben, um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Den Auftrag für die Tat soll sein Vater, ein Türke, gegeben haben.

Das 55 Jahre alte Opfer, ebenfalls Türke, wurde durch mehrere Schüsse eines Maskierten in seiner Gaststätte in Würzburg getötet. Im Frühjahr 2024 gingen neue Hinweise zu dem bisher ungelösten Fall ein, die den Anstoß zu dem Verfahren gaben.

Kreditgeber lebte von Sozialhilfe

Das Opfer hatte vor der Gewalttat den Ermittlungen zufolge einen finanziell klammen Freund an einen Landsmann vermittelt - den heute 67 Jahre alten Angeklagten. Dieser Mann war damals als Darlehensgeber bekannt, obwohl er selbst Sozialhilfe bezog. Es kam zu einem Geschäft - mehrere 10.000 D-Mark wurden zu zehn Prozent Zinsen je Monat verliehen. Der Gastwirt agierte damals als Bürge.

Als der Schuldner das Geld nicht zurückzahlte, schmiedete der Kreditgeber laut Anklage den Plan, den Bürgen zu töten. Dies sollte abschreckend auf den Schuldner wirken - und der zahlte nach dem Tod des bürgenden Gastwirts auch schließlich seine Schulden zurück.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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