Versuchter Missbrauch an 92-Jähriger - Mann in Psychiatrie

Nachts schlich ein 54-Jähriger über den Flur des Pflegeheims, drang in das Zimmer einer 92-Jährigen ein und versuchte sie sexuell zu missbrauchen.
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Sex-Angriff im Pflegeheim. Der Täter muss in die Psychiatrie. (Symbolbild)
dpa Sex-Angriff im Pflegeheim. Der Täter muss in die Psychiatrie. (Symbolbild)

Nachts schlich der Mann über den Flur des Pflegeheims und drang in das Zimmer einer 92-Jährigen ein. Dann versuchte der 54-Jährige das schlafende Opfer sexuell zu missbrauchen. Neben einer Haftstrafe ordnete das Gericht eine Unterbringung in der Psychiatrie an.

Deggendorf – Nach sexuellen Übergriffen auf eine 92 Jahre alte Mitbewohnerin eines Pflegeheims in Niederbayern muss ein Mann für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Deggendorf verurteilte den 54-Jährigen am Donnerstag wegen versuchten sexuellen Missbrauchs in drei Fällen. Nach Überzeugung der Kammer hatte sich der Frührentner in der Nacht zum 31. Mai dreimal an das Bett seines schlafenden Opfers herangeschlichen, um sich an der Frau zu vergehen.

Zudem ordnete das Gericht an, den 54-Jährigen in der Psychiatrie unterzubringen. Der Angeklagte leide unter einer krankhaften seelischen Störung infolge eines langjährigen Alkoholkonsums, erläuterte die Vorsitzende Richterin Gisela Schwack. Da ähnliche Straftaten zu erwarten seien und keine Hinweise auf eine günstige Sozialprognose bestünden, sei eine Unterbringung unumgänglich.

Vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 86 Jahre alten Heimbewohnerin sprach das Gericht den 54-Jährigen aus Mangel an Beweisen frei. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe und die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Beide Seiten kündigen an, die Möglichkeit einer Revision prüfen zu wollen.

Der Angeklagte hatte die drei Fälle des versuchten sexuellen Missbrauchs in seinem Geständnis zum Prozessauftakt eingeräumt, die Vergewaltigung dagegen bestritten. Nach Überzeugung des Gerichts blieb es bei dem Versuch, weil sich das Opfer unter anderem im Schlaf umgedreht hatte.

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