Verschwundene Flick-Leiche: Nürnberger Anwalt straffrei
Wolfgang Spachmüller hatte in bizarren Verhandlungen mit der Familie für die Preisgabe des Verstecks eine Belohnung von 100.000 Euro gefordert.
NÜRNBERG Sein bizarres Geschachere um den gestohlenen Leichnam des Milliardärs Friedrich Karl Flick (†79) hat für den Nürnberger Anwalt Wolfgang Spachmüller (46) nun doch keine strafrechtlichen Folgen. Wie aus Kreisen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf verlautete, wird das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der versuchten Erpressung eingestellt.
Die Witwe des Industriellen hatte den obskuren Deal abgelehnt.
Der Anwalt war im Dezember letzten Jahres in die Schlagzeilen geraten, nachdem er behauptet hatte, ein Mandant von ihm kenne den Ort, an dem Flicks Leiche aufbewahrt werde. Der Sarg mit den sterblichen Überresten des einstmals reichsten Industriellen Deutschlands war Wochen zuvor aus einer Gruft in Velden (Österreich) gestohlen worden – und ist bis zum heutigen Tag spurlos verschwunden...
Spachmüller hatte in Verhandlungen mit der Familie Flick für die Preisgabe des Verstecks die ausgesetzte Belohnung von 100.000 Euro gefordert – sowie ein Honorar von 10.000 Euro (plus Mehrwertsteuer) für sich selbst. Die Witwe des Industriellen hatte diesen Handel jedoch abgelehnt.
Quelle des "Wissens": eine Hellseherin aus Oberfranken
Kurz nach dem geplatzten Deal stellte sich heraus, dass es für die Forderung Spachmüllers keinerlei reale Grundlage gab. Er hatte sein „Wissen“ über den angeblichen Aufbewahrungsort des geklauten Leichnams offensichtlich nur von einer Hellseherin aus Oberfranken bezogen. Gegenüber der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte er sich auf seine Rechte als Anwalt berufen und den Namen der Hellseherin nicht preisgegeben.
Bereits am Anfang der Affäre, die dann aufgrund einer Anzeige der Flick Witwe endgültig in ein Ermittlungsverfahren mündete, waren mögliche strafrechtliche Konsequenzen in Betracht gezogen worden. Spachmüller hatte damals gegenüber der AZ erklärt, dass er die ganze Aufregung nicht verstehen könne.
Die konkrete Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte sich zunächst wegen eines Behördengerangels um die Zuständigkeit verzögert. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, wo der Sitz der Flick-Stiftung ist, leitete den Fall an ihre Kollegen in Nürnberg weiter. Hier erklärte man sich jedoch für nicht zuständig – und schickte die Akten wieder zurück. Obwohl die Düsseldorfer nach wie vor der Ansicht waren, nicht zuständig zu sein, leiteten sie schließlich zähneknirschend doch das Verfahren ein.
Helmut Reister
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