Verhungerte Sarah (3): Jetzt müssen die Eltern vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar gemeinschaftlichen Mord und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor – sechs Prozesstage sind angesetzt
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Patrick R. (mit Sarah als Baby im Arm) und seine Frau Angela  waren selbst wohlgenährt – und ließen ihr eigenes Kind verhungern.
abendzeitung Patrick R. (mit Sarah als Baby im Arm) und seine Frau Angela waren selbst wohlgenährt – und ließen ihr eigenes Kind verhungern.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar gemeinschaftlichen Mord und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor – sechs Prozesstage sind angesetzt

NÜRNBERG Gut 14 Monate ist es her, da schockte ein grauenhaftes Verbrechen die ganze Region: Patrick R. (30) und seine Frau Angela (26) aus Thalmässing (Kreis Roth) hatten ihre dreijährige Tochter Sarah verhungern lassen. Ab 19. Oktober müssen sich die Eltern vor dem Nürnberger Schwurgericht verantworten. Die Anklage gegen den Kraftfahrer und seine Ehefrau lautet auf gemeinschaftlichen Mord und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben die Eltern ihr Kind derart vernachlässigt, dass es verhungerte. Sarah starb am 10. August 2009 in einer Nürnberger Klinik. Zwei Tage hatten die Ärzte um das Leben der Kleinen gekämpft. Als sie starb, wog Sarah nur noch sieben Kilo – soviel wie ein zwölf Monate altes Baby!

Wegen der Krankheit der Mutter wird nur vier Stunden pro Tag verhandelt

„Die Anklage geht davon aus, dass die Eltern ihre Tochter über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt und bereits im Juli 2009 bemerkt hätten, dass sich das Kleinkind in Lebensgefahr befand“, gab Justizsprecher Thomas Koch bekannt. Aus Angst vor einer Strafanzeige hätten sie keinen Arzt zu Hilfe gerufen. Als sie schließlich am 8. August dann doch die Sanitäter verständigten, sei Sarah schon nicht mehr zu retten gewesen.

Patrick und Angela R. befinden sich seit letzten August – die Mutter aufgrund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen – in Untersuchungshaft. Wegen der noch andauernden Krankheit wird das Gericht auch nur vier Stunden pro Tag verhandeln.

Für den Prozess sind sechs Termine angesetzt. 24 Zeugen, zwei Sachverständige und drei sachverständige Zeugen sollen gehört werden. Das Urteil ist für den 18. November geplant. au

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