Vergleich im Rechtsstreit um bayerischen Satz

München (dpa/lby) - Der Urheberrechtsstreit um den Satz "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Wie das Landgericht München I mitteilte, verständigten sich die Parteien bereits am vergangenen Donnerstag darauf, "ohne ihre unterschiedlichen Rechtsstandpunkte aufzugeben".
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München (dpa/lby) - Der Urheberrechtsstreit um den Satz "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Wie das Landgericht München I mitteilte, verständigten sich die Parteien bereits am vergangenen Donnerstag darauf, "ohne ihre unterschiedlichen Rechtsstandpunkte aufzugeben". Mit der gütlichen Einigung wollen sie aber "ihre Wertschätzung für die bayrische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt zum Ausdruck zu bringen", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Seit Ende Mai hatten ein T-Shirt-Hersteller und eine Münchner Plattenfirma über den Ursprung des Satzes gestritten. Der Unternehmer hatte den Spruch auf T-Shirts gedruckt. Er behauptete zum Prozessauftakt, der Satz sei eine bestehende Redewendung, die er von seiner Mutter kenne - und diese habe sie von ihrem Vater übernommen. Außerdem könne er "Hunderte von Zeugen nennen, die den Spruch aus der Kindheit und Jugend kennen".

Die Plattenfirma wollte den Abdruck des Satzes verbieten und hatte den T-Shirt-Hersteller wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Denn der Spruch sei erst 2008 mit dem Lied "Mia glangt, dass i woaß, dass i kannt" der Kabarettistin Martina Schwarzmann bekanntgeworden - so die Argumentation der Plattenfirma.

Der T-Shirt-Hersteller verpflichtete sich nun, einen Anteil der künftigen Erlöse an einen gemeinnützigen, oberbayerischen Radiosender zu spenden, der sich unter anderem auch der Förderung bayerischer Nachwuchsmusiker verschrieben hat.

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