Verfassungsgericht verhandelt über Mietenstopp-Volksbegehren

52 000 Unterschriften haben die Initiatoren eines bayerischen Volksbegehrens gegen höhere Mieten gesammelt. Das Problem: Mietrecht ist Sache des Bundes und nicht des Freistaats. Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof wohl das letzte Wort.
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Ein Schild mit der Aufschrift "Bayer. Verfassungsgerichtshof" ist zu sehen. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild
dpa Ein Schild mit der Aufschrift "Bayer. Verfassungsgerichtshof" ist zu sehen. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich in der kommenden Woche mit dem bayerischen Volksbegehren Mietenstopp. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag auf Anfrage mit. Für den 18. Juni wurde eine mündliche Verhandlung angesetzt. Wann eine Entscheidung ergehen soll, war zunächst noch unklar. Das Innenministerium hat das Volksbegehren wegen rechtlicher Bedenken vorerst auf Eis gelegt und dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung übergeben. Nach Einschätzung der Juristen des Ministeriums darf Bayern einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln - denn für das Mietrecht ist ausschließlich der Bund zuständig.

Die Organisatoren des Mietenstopp-Begehrens haben mehr als 52 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden. Mietenstopp-Kampagnenleiter Matthias Weinzierl setzt große Hoffnungen in die Verhandlung am 18. Juni: "Wir sind optimistisch, dass das Gericht im Sinne von Bayerns Mieterinnen und Mietern handeln wird - und das Volksbegehren zulässt."

Anders als vom Innenministerium bewertet, hat das Land Bayern aus Sicht der Organisatoren des Volksbegehrens durchaus die Gesetzgebungskompetenz, einen Mietenstopp zu erlassen. Der Bielefelder Verfassungsexperte Franz Mayer, der das Volksbegehren vor dem Verfassungsgericht vertritt, sagte: "Das Land darf grundsätzlich Gesetze machen, wenn nichts aus der Bundesverfassung dagegen spricht."

Die Corona-Krise zeigt aus Sicht der Veranstalter einmal mehr, wie wichtig das Volksbegehren sei. "Durch Kurzarbeit und geringere Einkommen können sich die Mieter eine Mieterhöhung noch weniger leisten."

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