Verfahren nach Wingsuit-Sprung kurz vor Entscheidung

Berchtesgaden (dpa/lby) - Nach einem aufsehenerregenden Wingsuit-Sprung vom Watzmann hat sich ein Extremsportler am letzten Tag der Anhörungsfrist beim Landratsamt Berchtesgadener Land gemeldet. In einem Telefongespräch sei ihm noch einmal erläutert worden, warum die Behörde wegen des Sprungs im Nationalpark ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet habe, sagte Landratsamt-Sprecher Andreas Bratzdrum am Donnerstag.
Bis Anfang nächster Woche wolle er sich nun überlegen, wie er sich zu den Vorwürfen und vor allem zu der Aufforderung, das Video von dem Sprung aus dem Netz zu nehmen, positioniere, bestätigte auch der Wingsuit-Pilot Niklas Winter. Dass er sich erst kurz vor Toresschluss mit der Behörde in Verbindung gesetzt hat, erklärt Winter mit der großen Medienaufmerksamkeit: "Weil sich das erst innerhalb der letzten Woche so hochgeschaukelt hat und natürlich auch viele Reaktionen von anderen Menschen dazugekommen sind, die mein Bild von der Aktion nochmal beeinflussen."
Der 31-Jährige war mit seinem Flügelanzug, der Tragflächen aus Stoff zwischen den Armen und Beinen hat, von der Watzmann Mittelspitze gesprungen und über die Ostwand des Berges hinweggeflogen, bevor er am Ufer des Königssees landete. In diesem Gebiet verbieten Verordnungen jedoch sowohl Starts als auch Landungen von Luftsportgeräten, wozu auch Wingsuits zählen.
"Im Oktober hat uns die Nationalparkverwaltung informiert, dass im Internet ein Video von diesem Sprung zu sehen ist", erzählte Bratzdrum. "Daraufhin haben wir dieses Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet." Winter hatte ursprünglich bis zum Mittwoch Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und das Video von seinem Sprung aus dem Internet zu nehmen. Diese Frist wurde nun ein paar Tage verlängt.
Für die Entscheidung der Behörde, ob und in welcher Höhe sie für den Sprung ein Bußgeld verhängt, sei nun das Verhalten des Mannes maßgeblich, erläuterte Bratzdrum. "Wir sind im Gespräch, und es wird in Kürze eine Entscheidung geben." Die Spannbreite des möglichen Bußgeldes liegt zwischen 50 und 2500 Euro.