Verfahren nach Party mit Corona-Infiziertem eingeleitet

Nürnberg/Fürth (dpa/lby) - Nach der Party mit einem Corona-Infiziertem in einem Nürnberger Nachtclub hat das Ordnungsamt ein Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet. Nach Angaben der Stadt Nürnberg vom Donnerstag wird ihm vorgeworfen, dass er seinen Club möglicherweise "unter dem Deckmantel einer geschlossenen Gesellschaft" für weitere Gäste öffnete.
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Blaulicht leuchtet auf einem Polizeiauto auf. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
dpa Blaulicht leuchtet auf einem Polizeiauto auf. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Nürnberg/Fürth (dpa/lby) - Nach der Party mit einem Corona-Infiziertem in einem Nürnberger Nachtclub hat das Ordnungsamt ein Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet. Nach Angaben der Stadt Nürnberg vom Donnerstag wird ihm vorgeworfen, dass er seinen Club möglicherweise "unter dem Deckmantel einer geschlossenen Gesellschaft" für weitere Gäste öffnete.

"Im vorliegenden Fall geht das Ordnungsamt davon aus, dass es sich nicht nur um eine private Feier gehandelt hat", sagte ein Sprecher der Stadt. Damit verstieß der Betreiber gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ihm droht nun ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro. Bereits zuvor hatten stichprobenartige Anrufe bei Teilnehmern ergeben, dass nicht alle Gäste in dem Nachtclub zu einer privaten Geburtstagsfeier gehörten.

Bislang habe sich unter den ermittelten Gästen niemand mit dem Coronavirus infiziert. "Alle Tests in Nürnberg und im Landkreis waren negativ", sagte der Sprecher der Stadt. Nach Angaben des Landratsamts Fürth gilt das Gleiche die Stadt und den Landkreis Fürth. Jedoch konnten noch nicht alle Personen ermittelt werden.

Die Feier vom 15. auf den 16. August hatte ein Gast besucht, der positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden war und der eigentlich unter Quarantäne stand.

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