Verfahren gegen Schlachthof-Chefs könnte eingestellt werden

In einem der größten Geflügelschlachthöfe Deutschlands haben Mitarbeiter Hühner misshandelt. Diese müssen nun Geldstrafen zahlen. Und was ist mit den Geschäftsführern?
dpa |
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Videoaufnahmen einer Tierrechtsorganisation hatten den Fall im April 2025 ins Rollen gebracht. (Symbolbild)
Videoaufnahmen einer Tierrechtsorganisation hatten den Fall im April 2025 ins Rollen gebracht. (Symbolbild) © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Ansbach

Das Verfahren gegen die Geschäftsführer eines wegen Tierschutzverstößen ins Visier der Ermittler geratenen Schlachthofs in Mittelfranken könnte gegen Geldzahlung eingestellt werden. Dabei sei berücksichtigt worden, dass der Schlachtbetrieb in Wassertrüdingen stillgelegt worden sei, was erhebliche Folgen für die Beschuldigten gehabt habe, begründete die Staatsanwaltschaft in Ansbach. Zudem hätten diese geholfen, die mutmaßlich an den Tierschutzverstößen beteiligten Mitarbeiter des Betriebs zu identifizieren. 

Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Aninova hatten den Fall im April 2025 ins Rollen gebracht. Auf diesen sollen Mitarbeitende zu sehen sein, die in dem Geflügelschlachthof - einem der größten Deutschlands - Hühner misshandelten. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin die Ermittlungen auf. 

Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

Aninova kritisierte, dass das Verfahren gegen die Geschäftsführer nun gegen eine Geldzahlung im niedrigen vierstelligen Bereich eingestellt werden könnte. Ein Sachverständigengutachten hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergeben, dass ein technischer Mangel an der Schlachtanlage dazu geführt hatte, dass einzelnen Hühnern auf unsachgemäße Weise die Köpfe abgerissen worden waren. Die Verantwortung der Geschäftsführer dafür liege im Grenzbereich von Vorsatz und Fahrlässigkeit, da es sich nicht um massenweise Vorfälle gehandelt habe und eine tatsächliche Kenntnis schwer belegbar sei, heißt es dazu von der Staatsanwaltschaft.

Gegen sieben Mitarbeiter des Betriebs wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Strafbefehle mit Geldstrafen von 30 bis 180 Tagessätzen beantragt. Sechs davon seien bereits rechtskräftig, sagte der Sprecher der Anklagebehörde. Über den Erlass des siebten Strafbefehls sei noch nicht entschieden. In fünf weiteren Fällen handele es sich um Ordnungswidrigkeiten, die nun in der Zuständigkeit der bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen liegen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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