Verfahren gegen Patente auf embryonale Stammzellen
München - Der Einsatz von Stammzellen ist mit großen Hoffnungen auf Heilung schwerer Krankheiten verbunden. Eine Gewinnung aus menschlichen Embryonen würde aber ethische und gesetzliche Grenzen überschreiten. Patentgegner wollen nun ein Patent dazu für nichtig erklären lassen. "Wir halten dies für rechtswidrig, soweit es menschliche Embryonen betrifft, sagt Christoph Then von der Organisation Testbiotech. Eine Nichtigkeitsklage liegt beim Bundespatentgericht in München.
Das Patent, das ein Reproduktionsmediziner 2004 angemeldet hatte und das 2013 erteilt wurde, umfasst laut Then auch die Nutzung menschlicher Embryonen, wie sie bei künstlicher Befruchtung entstehen. Nach dem deutschen Patentgesetz und nach der Europäischen Biopatentrichtlinie dürften aber Verfahren nicht patentiert werden, die menschliche Embryonen zu industriellen Zwecken verwenden.
Der Patentinhaber Wolfgang Würfel sagte auf Anfrage, es sei ihm nie um eine kommerzielle Nutzung gegangen. Er wolle das Patent ohnehin verfallen lassen - es habe keine Interessenten gegeben.
Die Patentgegner gehen auch gegen ein anderes Patent vor. Testbiotech legte Einspruch gegen ein europäisches Patent auf die Genschere Crispr/Cas ein. Nach der Analyse der Patentanwälte von Testbiotech lässt das Patent, das sich auf die Anwendung der neuen Gentechnikmethode an Pflanzen und Tieren bezieht, Lücken für den Einsatz auch an Keim- und Stammzellen des Menschen, wie Then sagte.
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