Misshandlungsvorwürfe an JVA Gablingen: Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter verbunden

Gewalt und Schikane im Augsburger Gefängnis? Zwei Verfahren um Misshandlungsvorwürfe gegen ehemalige Mitarbeiter der JVA sind zusammengeführt worden.
AZ/dpa |
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Zwei Verfahren in Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen gegen frühere Mitarbeiter der JVA Augsburg-Gablingen sind zusammengeführt worden. Eine Entscheidung über ein Hauptverfahren gibt es noch nicht. (Archivbild)
Zwei Verfahren in Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen gegen frühere Mitarbeiter der JVA Augsburg-Gablingen sind zusammengeführt worden. Eine Entscheidung über ein Hauptverfahren gibt es noch nicht. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Landgericht Augsburg hat zwei Verfahren gegen insgesamt 13 Angeschuldigte im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen an der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen verbunden. Das teilte ein Justizsprecher mit. Das Gericht muss nach Abschluss des Zwischenverfahrens entscheiden, ob die Anklagen zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet werden. Sollte es dazu kommen, sollen demnächst mit den Verfahrensbeteiligten mögliche Termine ab Mitte November abgestimmt werden.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts, bei der das erste Verfahren gegen drei Angeschuldigte bereits anhängig war, hat nun auch das zweite Verfahren gegen zehn weitere Angeschuldigte von der 3. Strafkammer übernommen.

Strafkammer sieht einheitliche Aufklärung als geboten an

Zwischen den beiden Verfahren bestehe ein sachlicher Zusammenhang, stellte die Kammer fest. Der Sachverhalt sei in den beiden Anklageschriften weitgehend übereinstimmend beschrieben, hieß es. Angesichts der Komplexität halte die Kammer eine gemeinsame und einheitliche Aufklärung des Sachverhalts für geboten. Über Termine könne erst nach Abschluss des Zwischenverfahrens entschieden werden.

Die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der JVA in Gablingen bei Augsburg waren im Herbst 2024 bekanntgeworden. Im Zentrum steht die frühere stellvertretende Anstaltsleiterin. Deren Verteidiger hatten die Anschuldigungen mehrfach zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft erhob im Januar gegen die Frau, die ehemalige JVA-Leiterin und ein weiteres ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe Anklage. Im April folgte die Anklage gegen zehn weitere ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe der JVA. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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