Verdi will weitere Klagen zu Sonntagsöffnungen prüfen

München (dpa/lby) - Nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs will die Gewerkschaft Verdi weitere Klagen gegen städtische Regeln zu verkaufsoffenen Sonntagen prüfen. "Es gibt in Bayern viele alte Verordnungen, an die wir jetzt rangehen können", sagte ein Sprecher der Gewerkschaft am Freitag. Der Verfassungsgerichtshof hatte am 6. August geurteilt, dass Verdi auch nach dem Ablauf einer einjährigen Frist zur Normenkontrolle gegen die städtischen Verordnungen klagen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 22 BV 19.530)
Anlass war eine Klage von Verdi und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) gegen die Stadt Hallstadt in Oberfranken. Der Verwaltungsgerichtshof hob die dortige Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen aus dem Jahr 1996 zwar nicht auf, stellte aber fest, dass die Kläger in ihren Rechten verletzt wurden. Die Stadt Hallstadt kann nun entscheiden, ob sie die Verordnung aufhebt oder an die geltende Rechtslage anpasst.
Verdi und KAB hatten bemängelt, dass laut Verordnung jeweils zum jährlichen Frühlings- und Herbstmarkt Geschäfte im gesamten Stadtgebiet sonntags öffnen dürfen - obwohl die Märkte mit bis zu 30 Buden nur auf dem Marktplatz stattfanden. Diese hätten damit nicht die prägende Wirkung, die nötig sei, um als Anlass zu verkaufsoffenen Sonntagen in der ganzen Stadt zu dienen.
In Bayern dürfen Geschäfte bei Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen nach Paragraf 14 des Ladenschlussgesetzes an bis zu vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, wenn dabei diese Märkte und Messen als Anlass im Vordergrund stehen.