Verbotene Mengen Lachgas in Kiosk gefunden
Die Polizei hat verbotene Mengen an Lachgas in mehreren Kioskfilialen in Nürnberg gefunden. Bereits im Schaufenster eines Ladens sollen die verbotenen Kartuschen ausgestellt gewesen sein, so das Präsidium Mittelfranken. Aufgrund eines Zeugenhinweises habe die Polizei am Donnerstag einen Kiosk einer 34 Jahre alten Betreiberin überprüft. Dort fanden die Beamten mehrere Lachgasflaschen.
Im Anschluss wurden weitere Kioskfilialen durchsucht. Die Beamten stellten Lachgasbehälter "im unteren dreistelligen Bereich" unterschiedlicher Größe sicher.
Die Frau wurde wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) angezeigt. Der Verkauf von Lachgas ist seit dem 12. April eingeschränkt: Im Internet oder an Automaten darf die Droge nicht mehr verkauft werden, außerdem sind nur kleine Mengen erlaubt - höchstens zehn Kartuschen à 8,4 Gramm dürfen pro Käufer über die Ladentheke gehen. Die Abgabe an Minderjährige ist grundsätzlich verboten.
Die Gesetzesänderung solle insbesondere Jugendliche schützen, unter denen Lachgas zu einer beliebten Partydroge geworden sei. Der Konsum von Lachgas kann unter anderem zu Psychosen oder Nervenschädigungen führen.
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