Veranstalter von Todeslauf auf Zugspitze vor Gericht

Der Veranstalter des Todeslaufes von 2008 auf die Zugspitze muss sich seit diesem Montag vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in München wirft dem Organisator des Extrem-Berglaufes vor, fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verschuldet zu haben.
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Beim Zugspitzlauf 2008 starben zwei Menschen
dpa Beim Zugspitzlauf 2008 starben zwei Menschen

GARMISCH-PARTENKIRCHEN - Der Veranstalter des Todeslaufes von 2008 auf die Zugspitze muss sich seit diesem Montag vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in München wirft dem Organisator des Extrem-Berglaufes vor, fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verschuldet zu haben.

In neun Fällen soll der 54-Jährige zudem der fahrlässigen Körperverletzung schuldig sein. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte am 6. Juli dieses Jahres einen Strafbefehl über 13 500 Euro erlassen. Der Veranstalter akzeptierte den Schuldspruch aber nicht, obwohl er damit nicht vorbestraft gewesen wäre. Daher hat am Montag der Prozess begonnen.    

Bei dem Lauf unter extremen Wetterbedingungen waren am 13. Juli 2008 zwei Läufer gestorben, mehrere Teilnehmer wurden unterkühlt in Krankenhäuser gebracht. Viele der rund 600 Läufer hatten sich in kurzen Hosen und mit T-Shirt zu dem Lauf über mehr als 2200 Höhenmeter auf einer Gesamtstrecke von fast 18 Kilometern aufgemacht. Ein 41-Jähriger aus Witten in Nordrhein-Westfalen und ein 45 Jahre alter Sportler aus Ellwangen in Baden-Württemberg brachen im Schnee rund 200 Meter unter dem Gipfel von Deutschlands höchstem Berg (2962 Meter) zusammen. Sie starben trotz Wiederbelebungsversuchen.    

Das Drama des Zugspitzlaufes von 2008 hielt den Veranstalter nicht davon ab, den selbst bei Extremsportlern als höchst anspruchsvoll geltenden Wettbewerb in diesem Sommer erneut zu starten. Und auch für 2010 läuft die Ausschreibung bereits wieder.    

 Für den am Montag beginnenden Prozess gegen den 54-Jährigen zu Füßen der Zugspitze sind fünf Verhandlungstage vorgesehen. Es sollen zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört werden. Das Urteil will Richter Paul Pfluger am 1. Dezember sprechen.

dpa

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